Vertriebsrecht: Was sich 2018 für Verkäufer ändert

Für Vertriebsmitarbeiter bedeutet der Jahresneuanfang durch angehäufte Arbeit und neue Aufgaben oft Stress. Sich dann noch über die aktuelle Rechtslage zu informieren kann da schnell schwierig werden. Hier die wichtigsten Gesetzesänderungen im Überblick.

Gastbeitrag von Oliver Kerner, OK-Training

adadf
Oliver Kerner: „Ab Mai tritt eine ganze Bandbreite an Änderungen zur Datenschutz-Grundverordnung in Kraft.“

Reform der Mängelhaftung

Fragen rund um Ausbau- und Entsorgungskosten bei defekten Geräten führten in der Vergangenheit immer wieder zu Streitigkeiten. 2018 soll sich das ändern.

Was der Europäische Gerichtshof und der Bundesgerichtshof bereits vorschreiben, hält jetzt auch Paragraph 445a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) fest: Wenn ein Anbieter ein fehlerhaftes Produkt verkauft, muss er die beim Herausmontieren entstandenen Kosten tragen.

Darüber hinaus schreibt Paragraph 475 Absatz sechs vor, dass Privatkunden in solch einer Situation vom Verkäufer einen Vorschuss des finanziellen Aufwands verlangen können.

Beim B2B-Handel gilt dies allerdings nicht. Gewerbliche Kunden müssen den Ausbau zunächst selbst bezahlen und können erst später den Betrag zurückverlangen.

Starke Veränderung der Zahlungsdienste

Bereits 2007 trat die EU-Richtlinie Payment Service Directive, kurz PSD, in Kraft. Sie reguliert Zahlungsdienstleister sowie bargeldlose Transaktionen.

Seit Anfang dieses Jahres ersetzt PSD2 die alten Bestimmungen, was mit kleinen und teilweise auch großen Veränderungen einhergeht. Für Käufer dürfen bei der Verwendung gängiger Kreditkarten zukünftig keine Extragebühren mehr entstehen.

Außerdem schreibt PSD2 einen Ausbau der Kundenauthentifizierung vor. SMS-TAN oder Ähnliches könnten dadurch bald bei jeder Transaktion zur Pflicht werden.

Digitale Zahlungen werden sicherer

Zu den größten Umstellungen gehört jedoch eine neue Rechtssicherheit bei sogenannten Schnittstellen von Banken. Sie dienen digitalen Zahlungssystemen dazu, auf Nutzerdaten wie den Kontostand zuzugreifen.

Wenn der Verbraucher also im Onlineshop beim Kauf seine Bankdaten angibt, verbindet sich die Webseite automatisch mit dem Zahlungssystem und greift über die Schnittstelle auf die Nutzerdaten zu, um die Transaktion erfolgreich abzuwickeln.

Bisher agierten Abrechnungsprogramme in einer rechtlichen Grauzone. Jetzt, wo PSD2 für Klarheit sorgt, könnte das Angebot an solcher Software erheblich steigen.

Onlineshops profitieren demnach in Zukunft von einer großen Auswahl an Zahlungsdiensten, die anwendungsfreundlicher und sicherer sind als bisher.

Seite zwei: Erneuerung des Datenschutzrechts im Netz

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