34f-ler sollen „zügig“ unter Bafin-Aufsicht

Die Bundesregierung strebt eine zügige Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die Bafin an. Die konkrete Ausgestaltung eines entsprechenden Gesetzgebungsvorschlages sei aktuell Gegenstand interner Erörterungen der beteiligten Ressorts. Dies ist einer Antwort der Großen Koalition auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion zu entnehmen, die Cash. Online vorliegt.

Die Bundesregierung hatte im Koalitionsvertrag festgelegt, die Aufsicht über die freien Finanzanlagevermittler schrittweise auf die Bafin übertragen zu wollen.

Laut Bundesregierung würde eine Aufsicht durch die Bafin eine bundesweite Vereinheitlichung der Aufsichtspraxis fördern. Bisher sei die Überwachung der Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) stark zersplittert und daher nicht immer homogen. Zudem könne das bei der Bafin aufgrund der inhaltlich ähnlichen Überwachung der Wertpapierdienstleistungsunternehmen vorhandene Fachwissen genutzt werden, so dass Synergieeffekte zu erwarten seien.

„Recht wird deutlich komplexer“

Daneben sei darauf hinzuweisen, dass das auf Finanzanlagenvermittler anwendbare Recht nach Umsetzung zahlreicher Bestimmungen der Richtlinie Mifid II deutlich umfangreicher und komplexer werde. Zur Herstellung einer einheitlichen und qualitativ hochwertigen Aufsicht sei die Übertragung der Aufsicht auf die Bafin erforderlich.

Die Bundesregierung hatte im Koalitionsvertrag festgelegt, zur Herstellung einer „einheitlichen und qualitativ hochwertigen Finanzaufsicht“ die Aufsicht über die freien Finanzanlagenvermittler schrittweise auf die Bafin übertragen zu wollen. (kb)

Foto: Picture Alliance

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