„Öko-Test“ siegt vor BGH

Gilt ein „Öko-Test“-Label nur für ein bestimmtes Produkt oder darf damit auch für Waren geworben werden, die in Farbe und Größe abweichen? Der BGH hat entschieden.

Der BGH entscheidet pro „Öko-Test“.

Erfolg für „Öko-Test“ vor dem Bundesgerichtshof: Unternehmen dürfen das „Öko-Test“-Label nur für ein konkret getestetes Produkt verwenden.

Selbst wenn Produkte nur in Farbe oder Größe von den tatsächlich geprüften abweichen, ist das Markenrecht verletzt, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Entscheidend sei dabei der Bekanntheitsgrad einer Marke (I ZR 173/16, 174/16 und 117/17).

Damit unterlagen vor Gericht in letzter Instanz die Versandhändler Otto (Hamburg) und Baur (Burgkunstadt/Oberfranken) sowie der niederländische Discounter Matratzen Concord.

Die Zeitschrift „Öko-Test“ hatte die Unternehmen verklagt, weil sie nicht wollte, dass mit dem „Öko-Test“-Label geworben wird, wenn die abgebildete Ware nicht getestet wurde. Das Magazin sieht sich bestätigt – der BGH habe einem „wachsenden Label-Missbrauch“ einen Riegel vorgeschoben. In Karlsruhe ging es um Babyprodukte, Lattenroste, Fahrradhelme und Kopfkissen. (dpa-AFX)

Foto: Shutterstock

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