Weiteres Gerichtsurteil pro P&R-Vermittler – und eine Warnung

Das Landgericht Ansbach hat eine weitere Klage eines Investors gegen einen Vermittler von P&R-Containern abgewiesen. Gleichzeitig warnt die Kanzlei Roller & Partner die (ehemaligen) P&R-Vermitter eindringlich vor einer Dummheit mit eventuell dramatischen Folgen.

In Zusammenhang mit den P&R-Containern rücken auch steuerliche Fragen zunehmend in den Fokus. Der Vertrieb muss sich dabei vorsehen (Symbolbild).

Nach Auskunft der Kanzlei handelt es sich bei dem Urteil vom 2. April um die dritte Entscheidung zugunsten eines P&R-Vermittlers, die sie erstritten hat. Zuvor hatten die Landgerichte in Ansbach und Dessau Klagen von P&R-Anlegern gegen von Roller & Partner vertretene Vermittler abgewiesen.

In dem aktuellen Fall hatte der Investor im Zeitraum 2013 bis 2015 elf Containerkäufe mit einem Vertragsvolumen von über 400.000 Euro getätigt, berichtet die Kanzlei. Er verklagte den Vermittler auf Schadenersatz. Unter Berücksichtigung der Rückflüsse aus Mieteinnahmen ergab sich die Klagesumme von gut 300.000 Euro.

„Das Landgericht folgte unserer Argumentation, wonach vorliegend keine Anlageberatung stattgefunden hat“, so die Kanzlei. Auch eine Verletzung von Aufklärungspflichten im Rahmen der Anlagevermittlung habe das Landgericht nicht zu erkennen vermocht.

Gleiche Argumente, anderes Urteil

Zum Thema Plausibilitätsprüfungspflicht schrieb das Gericht demnach, dass der Vermittler aufgrund der ihm vorliegenden Informationen keinen Anlass hatte, an der Tragfähigkeit des wirtschaftlichen Konzepts oder der Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben im Informationsmaterial zu zweifeln.

Zulasten des Vertriebs hatte hingegen unlängst das Landgericht Erfurt entschieden und einen P&R-Vermittler zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von rund 120.000 Euro an einen Kunden verurteilt. „Wir waren in dieses Verfahren nicht eingebunden, konnten mittlerweile aber das Urteil prüfen“, stellt Roller klar.

„Dabei haben wir festgestellt, dass dieses Verfahren vom selben Klägeranwalt geführt wird wie das Dessauer Verfahren, das wir im Januar gewinnen konnten“, berichtet die Kanzlei. Auch die vorgebrachten Argumente schienen demnach in beiden Verfahren weitgehend deckungsgleich gewesen zu sein.

Seite 2: Erste positive Trendmeldungen des OLG

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