Balmont Capital: BaFin untersagt das öffentliche Angebot von „Duracell“-Aktien

Die Balmont Capital darf keine Aktien der Duracell Aktiengesellschaft zum Erwerb anbieten. Die Finanzaufsicht BaFin hat am 22. Januar 2020 das öffentliche Angebot von Aktien der Duracell Aktiengesellschaft wegen Verstoßes gegen Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung untersagt.

Das teilt die Behörde heute mit. Die Untersagung erfolgte, weil die Balmont Capital keinen von der BaFin gebilligten Prospekt für dieses Wertpapier veröffentlicht hat, der die nach Artikel 6 ff. der EU-Prospektverordnung erforderlichen Angaben enthält.

Diese Maßnahme ist noch nicht bestandskräftig. Sie ist aber sofort vollziehbar, so die dürre Meldung der Behörde. Sie hatte schon Ende Oktober vor dem Angebot gewarnt.

Kein Eintrag im Unternehmensregister

Ob das Aktien-Angebot etwas mit dem bekannten gleichnamigen Batteriehersteller zu tun hatte, geht aus der BaFin-Mitteilung nicht hervor. Offenbar ist das nicht der Fall: Laut Impressum der Website für die Batterien lautet die deutsche Gesellschaft Duracell Germany GmbH. Das Copyright der Website liegt bei der Duracell Inc.

Eine Duracell AG findet sich im deutschen Unternehmensregister (online) nicht. Dort ist lediglich die Duracell Germany GmbH eingetragen.

Foto: Shutterstock 

 

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