BGH-Urteil stoppt vorerst Gebührenerhöhungen bei Commerzbank-Tochter Comdirect

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Eigentlich wollte die Comdirect das Girokonto ab Mai nur noch dann kostenlos anbieten, wenn Kunden es aktiv nutzen.

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) stoppt vorerst die Pläne der Comdirect zu Gebührenerhöhungen beim Girokonto. Die Karlsruher Richter hatten am vergangenen Dienstag entschieden, dass Banken bei Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Zustimmung ihrer Kunden einholen müssen. Die vorausgesetzte stillschweigende Zustimmung benachteilige Kunden unangemessen (Az.: XI ZR 26/20).

„Comdirect wird die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und im Anschluss eine Bewertung vornehmen. Vor diesem Hintergrund werden wir die für den 01.05.2021 geplanten Umsetzungen des neuen Kontomodells zunächst aussetzen“, schrieb daraufhin die zur Commerzbank gehörende Online-Bank ihren Kunden.

Eigentlich wollte die Comdirect das Girokonto ab Mai nur noch dann kostenlos anbieten, wenn Kunden es aktiv nutzen. Heißt: Monatlicher Geldeingang von 700 Euro, drei Zahlungen via Apple Pay beziehungsweise Google Pay oder mindestens eine Wertpapiertransaktion. Ansonsten verlangt die Bank pro Monat 4,90 Euro Kontoführungsgebühr.

Auch die Commerzbank will das bedingungslose Gratis-Konto für Bestandskunden abschaffen, allerdings erst von diesem Juli an. Das Institut werde die schriftliche Begründung des BGH-Urteils bewerten, sagte ein Sprecher am Montag auf Nachfrage. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet. Allgemein drehen viele Banken wegen fehlender Erträge an der Gebührenschraube und erheben zunehmend auch Negativzinsen auf hohe Einlagen. (dpa-AFX)

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