Fahrplan zum neuen Vermittlerrecht bleibt unverändert

Der Arbeitgeberverband der finanzdienstleistenden Wirtschaft AfW e.V., Berlin, ist Medienberichten entgegengetreten und hat klargestellt, dass die Umsetzung der Vermittlerrechts-Verordnung (VersVermV) nicht zu einem verzögerten Inkrafttreten des neuen Vermittlerrechts führen wird.

Es bleibe dabei, dass Versicherungsvermittler ab dem 22. Mai 2007 weiterhinverpflichtet sind eine den Anforderungen entsprechende Vermögensschadenshaftpflicht vorzuweisen und den Informations- und Dokumentationspflichten nachzukommen. Das Gesetz zur Einführung des neuen Vermittlerrechts sei am 22. Dezember 2006 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und werde definitiv am 22. Mai 2007 in Kraft treten.

Derzeit werde lediglich noch die dazugehörige Verordnung diskutiert, die viele Detailfragen regeln soll. ?Die jetzt noch zu verabschiedende Verordnung ist sozusagen die Gebrauchsanweisung für das Gesetz?, erläutert AfW-Politikvorstand Frank Rottenbacher. ?Die Spekulationen der letzten Tage bezogen sich lediglich auf mögliche Veränderungen der Verordnung. Es ging dabei um die Durchführungsmodalitäten und Gebührenhöhe der neuen IHK-Sachkundeprüfung sowie um einen neu geschaffenen Traineestatus. Der Start des neuen Vermittlerrechts und das Niveau der Sachkundeprüfung bleiben unangetastet?, so Rottenbacher weiter.

Der Bundesrat werde laut AfW die VersVermV voraussichtlich noch rechtzeitig vor dem Inkrafttreten des neuen Vermittlerrechts am 11. Mai 2007 im Plenum verabschieden.

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