
EuGH: Widerrufsrecht im Darlehensvertrag muss klar formuliert sein
Darlehensverträge müssen klare und für Verbraucher verständliche Hinweise auf den Beginn von Widerspruchsfristen enthalten. Dies hat der Europäische Gerichtshof am Donnerstag zu einem Fall aus Deutschland klargestellt (Rechtssache C-66/19).
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