Die Rentenversicherungspflicht für Selbstständige rückt näher. Die Alterssicherungskommission der Bundesregierung, die „Kommission Verlässlicher Generationenvertrag“, legte ihren Bericht mit 33 Empfehlungen am 23. Juni 2026 vor. Darin empfiehlt sie, neu gegründete Selbstständige künftig verpflichtend und ohne Möglichkeit zum Ausstieg in die gesetzliche Rentenversicherung aufzunehmen. Bereits aktive Selbstständige sollen dagegen ein voraussetzungsloses Ausstiegsrecht erhalten. CDU, CSU und SPD einigten sich im Koalitionsausschuss Anfang Juli 2026 darauf, sämtliche 33 Empfehlungen per Gesetzespaket umzusetzen.
Das Gesetzespaket soll bis Ende 2026 den Bundestag passieren, das Inkrafttreten wird für 2027 erwartet. Einen konkreten Stichtag, ab dem die Pflicht für Neugründer gilt, nennt der Kommissionsbericht allerdings nicht. Stand Anfang November 2026 lag zudem kein Referentenentwurf vor. Zentrale Details der Rentenversicherungspflicht für Selbstständige bleiben damit offen.
Rentenversicherungspflicht Selbstständige: Diese Eckpunkte stehen im Kommissionsbericht
Nach dem Modell der Kommission gilt die Pflicht für alle Selbstständigen, die ihre Tätigkeit ab einem noch zu bestimmenden Stichtag neu aufnehmen. Eine Befreiung ist für diese Gruppe nicht vorgesehen. Für Selbstständige, die bereits am Markt sind, soll die Pflicht grundsätzlich ebenfalls greifen. Sie erhalten dafür jedoch das Recht, sich ohne weitere Voraussetzungen aus der Versicherungspflicht herauszuoptieren.
Zur Beitragshöhe nennt der Bericht konkrete Zahlen. Für 2026 errechnet sich daraus, ausgehend von einem Rentenversicherungssatz von 18,6 Prozent und einer monatlichen Bezugsgröße von 3.955 Euro, ein fiktiver Regelbeitrag in Höhe von 735,63 Euro. Gründerinnen und Gründer sollen in den ersten drei Jahren dagegen nur 367,82 Euro monatlich zahlen.
| Kennzahl | Wert (2026) |
|---|---|
| Rentenversicherungssatz | 18,6 Prozent |
| Monatliche Bezugsgröße | 3.955 Euro |
| Fiktiver Regelbeitrag (voll) | 735,63 Euro pro Monat |
| Reduzierter Gründerbeitrag (Jahr eins bis drei) | 367,82 Euro pro Monat |
Rentenversicherungspflicht: Warum 3,6 Millionen Selbstständige im Fokus stehen
Wie groß die Gruppe ohne Pflichtabsicherung ist, zeigen Zahlen der Deutschen Rentenversicherung Bund: 2024 zählte Deutschland rund 3,6 Millionen Menschen, die im Haupterwerb selbstständig waren. Etwa 72 Prozent von ihnen verfügen über keine verpflichtende Alterssicherung. Lediglich 28 Prozent sind überhaupt pflichtversichert, davon wiederum nur zehn Prozent in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Im Alter schlägt sich das in der Statistik nieder: Laut Deutscher Rentenversicherung zählen knapp 18 Prozent der ehemaligen Selbstständigen über 65 Jahre zu den einkommensschwächsten Haushalten, während dieser Anteil unter ehemals abhängig Beschäftigten nur bei rund zehn Prozent liegt. Grundsicherung im Alter beziehen mehr als vier Prozent der früheren Selbstständigen, bei den Beschäftigten sind es dagegen nur rund zwei Prozent.
Hinzu kommt der Erwerbsverlauf: Laut DRV-Auswertung entfällt bei Selbstständigen mit nicht abgesicherten Erwerbsphasen rund 55 Prozent der gesamten Erwerbszeit auf eine Selbstständigkeit ohne Absicherung. Auf rentenversicherungspflichtige Beschäftigung entfallen dagegen nur 36 Prozent. Nur 33 Prozent ihrer künftigen Altersansprüche resultieren aus privater Vorsorge.
Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung, kommentiert den Kommissionsbericht wie folgt: „Die Ergebnisse sind aus unserer Sicht ein klares Bekenntnis zu einer starken ersten Säule als Kernelement der Alterssicherung.“ Und weiter: „Nun ist die Politik am Zuge.“
Wer bei der Altersvorsorge durchs Raster fällt
Ein differenziertes Bild zeichnet das DIW Berlin im Wochenbericht 12/2026. Grundlage ist die Befragung „Soziale Lage Selbstständiger in Deutschland“ mit mehr als 2.000 Teilnehmern aus dem Jahr 2024. Danach nutzen 93 Prozent der Selbstständigen mindestens eine Form der Altersvorsorge, nur sieben Prozent sorgen überhaupt nicht vor.
Unter den Nicht-Vorsorgenden kommt knapp zwei Drittel auf ein monatliches äquivalenzgewichtetes Haushaltsnettoeinkommen von unter 2.000 Euro. Die Armutsrisikoquote dieser Gruppe beträgt 43,9 Prozent - verglichen mit 17 Prozent bei sämtlichen Selbstständigen und 12,4 Prozent bei allen Erwerbstätigen insgesamt. Zudem sind Solo-Selbstständige in dieser Gruppe überrepräsentiert: Sie stellen 69 Prozent der Nicht-Vorsorgenden, machen aber nur 54 Prozent aller Selbstständigen aus.
Wer dagegen vorsorgt, legt im Durchschnitt mehr als ein Fünftel des Nettoeinkommens zurück, je nach Einkommensklasse zwischen zwölf und 28 Prozent. Am häufigsten nutzen Selbstständige flexible Formen wie Immobilien und Wertpapiere mit 82 Prozent. Es folgen Lebensversicherungen mit 57 Prozent und die gesetzliche Rentenversicherung mit 52 Prozent.
Basisrente: Diese Steuerwerte gelten 2026
Eine weitere Vorsorgeform ist die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt. Für 2026 beträgt der steuerliche Höchstbetrag für Beiträge 30.826 Euro bei Ledigen und 61.652 Euro bei gemeinsam veranlagten Paaren. Die Beiträge lassen sich seit 2023 vollständig, also zu 100 Prozent, als Sonderausgaben geltend machen.
In der Auszahlungsphase gilt hingegen eine steigende Besteuerung. Bei Rentenbeginn im Jahr 2026 sind 84 Prozent der ausgezahlten Rürup-Rente steuerpflichtig, 16 Prozent bleiben lebenslang steuerfrei. Für spätere Rentenjahrgänge steigt der steuerpflichtige Anteil schrittweise bis 2058 auf 100 Prozent.
Offene Fragen: Stichtag und Gesetzentwurf stehen aus
Zentrale Fragen bleiben unbeantwortet. Ein Referentenentwurf lag Stand Anfang November 2026 nicht vor, ebenso wenig ein Stichtag für die Rentenversicherungspflicht für Selbstständige, die neu gründen. Die geplante Neuregelung beruht damit bislang allein auf der Kommissionsempfehlung vom 23. Juni 2026 und dem Beschluss des Koalitionsausschusses, das Gesetzespaket bis Ende 2026 durch den Bundestag zu bringen.














