
Keine Übergangsfrist für Vermittler von Direktinvestments?
Durch das Kleinanlegerschutzgesetz werden bisher noch erlaubnisfrei vermittelbare Produktgruppen des angeblich "grauen Kapitalmarkts" in den Kreis der erlaubnispflichtigen Produkte eingereiht. Allerdings gibt es keine ausdrückliche Übergangsvorschrift für Vermittler von Direktinvestments.
mehr















