
Vorsorgevollmacht: Auch für Bankkonten gültig?
Auch ohne gesonderte Bankvollmacht hat der Bevollmächtigte bei vorliegen einer Vollmacht bezüglich der Vermögensangelegenheiten des Vollmachtgebers das Recht, über dessen Bankkonto zu verfügen. So entschied das Landgericht (LG) Detmold in einem aktuellen Urteil.
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