
Votum: Keine Haftung bei unterlassenem Provisionshinweis
Der Votum Verband, Hamburg, hat in einer Mitteilung darauf hingewiesen, dass freie bankenunabhängige Berater bei unterlassenem Provisionshinweis nicht haften. Eine Rechtsgrundlage bestehe für die Inanspruchnahme freier Berater aufgrund der Kick-Back Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) …
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