Trittin-Veto: 15b vorerst gescheitert

Der Kabinettsbeschluss, mit dem Finanzminister Hans Eichel den Paragrafen 15b Hals über Kopf ins Einkommensteuergesetz einführen wollte, kommt nicht zustande. Eichels Vorhaben scheiterte am Widerstand von Bundesumweltminister Jürgen Trittin. Trittin legte sein Veto ein, weil Eichels Pläne für noch in der Platzierung befindliche Fonds, die bereits von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestattet wurden, keine Übergangsfrist vorsah.

In einem Brief an den Chef des Bundeskanzleramtes schreibt Trittin, er halte das Anliegen, die Verlustverrechnungsmöglichkeiten für Steuerstundungsmodelle zu beschränken, grundsätzlich für richtig. Jedoch: „Ohne eine solche Übergangsfrist sollte der Gesetzentwurf vom Kabinett nicht beschlossen werden.“ Damit ist der Plan vorerst vom Tisch, weil Kabinettsbeschlüsse im Umlaufverfahren nur einstimmig herbeigeführt werden können.

Mutmaßlich auf Anregung aus Kreisen der Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und CDU und in Abstimmung mit seinem designierten Nachfolger Peer Steinbrück (SPD) hatte Eichel im Eilverfahren versucht, den 15b einzuführen. Die Verlustverrechnungsmöglichkeiten so genannter Steuerstundungsmodelle, so der Plan, sollten auf diese Weise schon ab dem 11. November beschränkt werden. Nach dem neuen Stand fällt dieser Termin als Deadline nun weg.

Aufatmen kann die Branche dennoch nur vorübergehend. Denn in Fachkreisen wird allgemein erwartet, dass das Thema Einschränkung der Verlustverrechnung bei geschlossenen Fonds auch bei einer neuen Bundesregierung ganz oben auf der Agenda stehen wird.

Die Verantwortlichen bei eFonds24 etwa rechnen damit, dass die künftige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bereits in ihrer ersten Regierungserklärung am 22. November eine entsprechende Ankündigung machen wird. Spätestens am 23. November könnte sich das Steuernsparen mit geschlossenen Fonds dann endgültig erledigt haben.

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments