Falk-Fonds: Drei Gerichtsurteile

In der Auseinandersetzung um die Rückzahlung von Ausschüttungen der Falk-Fonds 68 und 71 sind erste Gerichtsurteile ergangen. Das teilt der Insolvenzverwalter der Fonds, Josef Nachmann, mit. Er fordert die Ausschüttungen zurück, da sie nicht durch Gewinne der Fondsgesellschaften gedeckt seien, sondern eine Rückzahlung des Eigenkapitals darstellten und das Geld daher den Gläubigerbanken der Fonds zustehe.

Das Landgericht Gießen und das Amtsgericht Spandau hätten Anleger verurteilt, sämtliche erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen. ?Das Landgericht Regensburg hat die Forderung des Insolvenzverwalters mit einer knappen Begründung und allgemeinen Gerechtigkeitserwägungen zurückgewiesen?, teilt Nachmann mit. Keine der Entscheidungen sei bislang rechtskräftig. Gegen das Regensburger Urteil legte Nachmann Berufung ein.

Er fordert von knapp 1.900 Anlegern Rückzahlungen. Rund 1.000 davon stimmten Nachmann zufolge einem Vergleichsangebot zu, dessen Annahmefrist inzwischen abgelaufen ist. Sie müssen 55 bis 60 Prozent der Ausschüttungen zurückzahlen. Gegen die verbleibenden Anleger, die dem Vergleich nicht zugestimmt haben, geht der Insolvenzverwalter weiter auf gerichtlichem Wege vor. Ursprünglich hatte Nachmann insgesamt rund 20 Millionen Euro von den Anlegern gefordert.

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