Was will Wolfgang Schäuble wirklich?

Die Löwer-Kolumne

Eigentlich hat der Bundesfinanzminister nichts gegen geschlossene Fonds. Auch der Anlegerschutz spielt bei dem Vorhaben von Wolfgang Schäuble (CDU), die Branche zu regulieren, allenfalls eine Nebenrolle.

löwer neu
Cash.-Kolumnist Stefan Löwer

Schäuble hat ein weitaus größeres Ziel: Er will die Welt retten. Oder jedenfalls Europa. Bei der Bewältigung der Finanzkrise beansprucht der deutsche Finanzminister die Führungsrolle in Europa, nationale Alleingänge eingeschlossen. Das machte er in der Diskussion mit Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann auf einer Veranstaltung der Wochenzeitung „Die Zeit“ am vergangenen Donnerstag in Frankfurt mit bemerkenswerter Klarheit deutlich.

Das Gespräch drehte sich zwar ausschließlich um die internationale Finanzwelt und um die neuen Eigenkapitalvorschriften für Banken nach „Basel III“. Es ließ aber Schäubles Motivation auch in Hinblick auf geschlossene Fonds erkennen.

Um die Finanzmärkte zu zähmen, sei eine Regulierung „für alle Akteure und alle Produkte“ notwendig, bekräftigte der Finanzminister erneut – mit der Betonung auf „alle“. Die auch für geschlossene Fonds relevante EU-Richtlinie AIFM für „Alternative Investment-Fonds-Manager“ etwa sei erforderlich, „um die Ausweichmöglichkeiten zu begrenzen.“

Die Begründung belegt, wie tief Schäubles Misstrauen sitzt – auch oder vor allem gegenüber dem bereits beaufsichtigten Teil des Marktes. Nicht ganz zu Unrecht befürchtet er anscheinend, dass Banken und andere Verursacher der Finanzkrise jede Möglichkeit nutzen werden, schärfere Regeln zu unterlaufen und sich der staatlichen Aufsicht dadurch zu entziehen, dass sie ihre Derivate und weitere „Finanzinnovationen“ mit unregulierten Rechtsformen wie zum Beispiel der GmbH & Co. KG tarnen.

Geschlossene Fonds oder auch Private-Equity-Gesellschaften in ihrer heutigen Form stören Schäuble demnach nicht. Auch wird er kaum ernsthaft befürchten, geschlossene Fonds bisheriger Machart könnten „systemrelevante“ Krisen verursachen. Wichtiger ist ihm offenbar die Frage, wie und von wem das Vehikel zukünftig genutzt beziehungsweise missbraucht werden könnte.

Seite 2: Nur harte Definitionskriterien können die Assetklasse schützen

1 2Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
1 Kommentar
Inline Feedbacks
View all comments