Adcada GmbH stellt Insolvenzantrag

Adcada machte auch durch die angekündigte Produktion von Corona-Schutzmasken auf sich aufmerksam (Symbolbild).

Die Adcada GmbH aus Bentwisch (bei Rostock) hat Insolvenz angemeldet. Vorausgegangen waren unter anderem Auseinandersetzungen mit der Finanzaufsicht BaFin, die nun von Adcada für die Insolvenz mitverantwortlich gemacht wird. Das Unternehmen war auch in die Schlagzeilen geraten, weil es Anlegergeld zur Produktion von Corona-Schutzmasken einsammeln wollte.

Die Covid-19 Krise habe auch die wirtschaftliche Situation der Adacada Group drastisch verschärft, heißt in auf der Website des Unternehmens. “Darüber hinaus zeigen sich die Behörden nicht daran interessiert, eine Restrukturierung im Interesse aller Beteiligten zu ermöglichen”, so Adcada.

Die vor allem Corona-bedingten starken Umsatzrückgänge in einigen Unternehmenssparten, der daraus entstehende Preisdruck in den Absatzmärkten und die schlechten gesamtwirtschaftlichen Prognosen für die kommenden Monate erfordern demnach eine Neuausrichtung der Unternehmensgruppe.

“Zu diesen gerade für mittelständische Unternehmen äußerst herausfordernden Umständen kommt verschärfend hinzu, dass die BaFin in einem Verfahren, in dem die Adcada einen Formfehler stets offen kommuniziert und die betroffenen Geldgeber schadlos gehalten hatte, nun dennoch auf der sofortigen Rückabwicklung der betroffenen Investitionen besteht. Völlig unabhängig davon, ob dies auch im wirtschaftlichen Interesse der betroffenen Investoren ist”, heißt es. 

“BaFin an einer Lösung nicht interessiert”

Trotz des Vorhandenseins eines Sanierungsplans, anhand dessen die Unternehmensgruppe mit ihren 140 Mitarbeitern nachhaltig zu restrukturieren wäre und damit auch zum Vorteil aller Kapitalgeber der Gruppe gehandelt würde, ließen die BaFin und ihr rechtlicher Vertreter jegliche Gesprächsbereitschaft vermissen, so Adcada. Dass man an einer Lösung im wirtschaftlichen Interesse aller Beteiligten nicht interessiert sei, zeige sich schon “am ungewöhnlichen Umstand, dass der Adcada GmbH gar keine Frist mehr gesetzt wurde, binnen derer die Rückabwicklung durchzuführen sei”.

Die Geschäftsleitung der Adcada GmbH sei daher zu der Überzeugung gelangt, dass durch die Kürze der für die Rückabwicklung zur Verfügung stehenden Zeit sowie der angespannten gesamtwirtschaftlichen Situation in Deutschland eine positive Going-Concern-Prognose nicht gestellt werden könne. Damit sei die Fortführbarkeit des Unternehmens nicht sichergestellt.

Die Adcada GmbH habe deshalb am vergangenen Dienstag beim Amtsgericht Rostock einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Die Unternehmensleitung werde nun in enger Abstimmung mit dem vom Insolvenzgericht zu bestellenden vorläufigen Insolvenzverwalter den Sanierungsplan prüfen und umsetzen.

Einlagengeschäft ohne erforderliche Erlaubnis

Die BaFin hatte der Adcada GmbH im März untersagt, mit “Verträgen über eine Immobilien-Anlage mit einer 110 Prozent besicherten Briefgrundschuld” Anlegergelder anzunehmen. Sie hatte die Rückabwicklung bereits geschlossener Verträge angeordnet. Nach Ansicht der Behörde betrieb Adcada damit das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Das Unternehmen hatte dagegen nach eigenen Angaben Rechtsmittel eingelegt, solche BaFin-Verfügungen sind jedoch unabhängig von ihrer Bestandskraft sofort vollziehbar. 

Adcada war auch in die Schlagzeilen geraten, weil es im Frühjahr bei privaten Anlegern Geld für die Produktion von Corona-Schutzmasken einsammeln wollte. Auch davor warnte die BaFin im Mai. Sie hatte den “hinreichend begründeten Verdacht”, dass dies ohne den erforderlichen formalen Emissionsprospekt erfolgte. Die Anfang Juni veröffentlichte BaFin-Meldung über eine entsprechende Untersagungsverfügung ist allerdings wieder von der Website der Behörde verschwunden.

Nach einem Bericht des “Handelsblatts” bezeichnete die BaFin die nun von Adcada erhobenen Vorwürfe als „nicht zutreffend“. Das Unternehmen habe „mehr als genug Zeit“ gehabt, die angenommenen Gelder an die Anleger zurückzuzahlen. Es sei zuvor wie üblich angehört worden. Die Anordnungen seien zudem durch das Verwaltungsgericht bestätigt und daraufhin ein Abwickler eingesetzt worden.  

Eine Alternative zur vollständigen Rückzahlung der Gelder an die Anleger sehe das Gesetz nicht vor, betonte eine BaFin-Sprecherin laut “Handelsblatt”. Die Rückzahlung sei auch keine Verhandlungssache – “sondern eine gesetzlich festgelegte Rechtsfolge”.

Foto: Shutterstock

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