Erneuerbare-Energien-Branche kritisiert Ideen zur Strompreisbremse

Foto: Shutterstock
Viele Wind- und Solaranlagen haben zuletzt mehr als die EEG-Mindestvergütung verdient.

Die Erzeuger erneuerbarer Energie wehren sich gegen Überlegungen der Bundesregierung zur Ausgestaltung einer Strompreisbremse. Von einer rückwirkenden Abschöpfung von "Zufallsgewinnen" wären wohl auch Publikumsfonds betroffen.

Der Branchenverband BEE sprach am Mittwoch von einem „schweren Vertrauensbruch“ und zum Teil verfassungswidrigen Vorschlägen. Zuvor war eine Präsentation öffentlich geworden, die Optionen zur Umsetzung der geplanten Strompreisbremse skizziert. Diese soll durch die Abschöpfung hoher Gewinne von Stromunternehmen finanziert werden. Dies hatte die Ampel-Koalition bereits in ihrem dritten Entlastungspaket festgelegt und im „Abwehrschirm“ bekräftigt.

Die EU-Staaten hätten mittlerweile auch eine EU-Verordnung zur Abschöpfung übermäßiger Zufallsgewinne auf dem Strommarkt zur Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher verabschiedet, so das Bundeswirtschaftsministerium. Diese sehe auch die Abschöpfung solcher Gewinne bei Erzeugern anderer Energieformen vor.

Die Bundesregierung und insbesondere das Wirtschafts- und Finanzministerium sowie das Kanzleramt arbeiteten mit Hochdruck an der nationalen Umsetzung der Verordnung, also der Strompreisbremse, hieß es weiter. „Die Ideen für die deutsche Strompreisbremse sehen vor, dass den Verbrauchern ein vergünstigtes Basiskontingent zur Verfügung gestellt wird. Für den übrigen Verbrauch fällt der normale Strompreis an.“

Offenbar rückwirkende Abschöpfung von „Zufallsgewinnen“ geplant

Dies erlaube, den Strompreis vom derzeit preisbildenden Gaspreis teilweise zu entkoppeln, biete aber weiter Sparanreize. Es sei „eine technologiespezifische Abschöpfung von Zufallsgewinnen“ geplant. „Diese Abschöpfung am Strommarkt ist komplex, weil auch Einnahmen und Verluste am Terminmarkt berücksichtigt werden müssen.“

Auf dem Terminmarkt werden Vereinbarungen für Stromlieferungen in der Zukunft geschlossen. Damit können Energieversorger gezwungen sein, trotz derzeit hoher Preise Strom zu früher vereinbarten, günstigeren Konditionen zu liefern. Das müsste bei der Abschöpfung von Gewinnen wohl berücksichtigt werden.

Tagesaktuelle Preise, die am sogenannten Spotmarkt gezahlt werden, sind hingegen stark gestiegen. Hier wird offenbar eine rückwirkende Abschöpfung von Gewinnen ab März dieses Jahres erwogen, wie aus der Präsentation hervorgeht. Dies lehne der BEE ab, erklärte Präsidentin Simone Peter. „Eine Rückwirkung massiver Markteingriffe auf den 1. März 2022 ist nach unserer Einschätzung zudem verfassungswidrig.“

EEG-Niveau der meisten Anlagen schon im Herbst 2021 überschritten

Hintergrund: Der Strompreis vor allem am Spotmarkt hat schon im Herbst 2021 den Preis pro Kilowattstunde (kwh), der den Wind- und Solaranlagenbetreibern – je nach dem Jahr der Inbetriebnahme – durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) für 20 Jahre garantiert wird, in den meisten Fällen deutlich überschritten. Dabei handelt es sich um eine Mindestvergütung pro eingespeiste kwh; die Betreiber können den Strom aber auch am freien Markt verkaufen, wenn sie dort mehr erzielen können.

Nach einer vorübergehenden Beruhigung Anfang 2022 ist der Strompreis mit Ausbruch des Ukraine-Kriegs Ende Februar erneut in die Höhe geschossen und liegt weit über dem EEG-Niveau, vor allem bei jüngeren Anlagen. Sollten diese Mehrerlöse nun ganz oder teilweise abgeschöpft werden, wären wohl auch Erneuerbare-Energien-Fonds und -Vermögensanlagen betroffen, in denen Privatanleger engagiert sind. (auf Basis von dpa-AFX)

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments