Adler Group: Immobilienkonzern will Rechtsmittel wegen BaFin-Bescheid einlegen

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Der angeschlagene Immobilienkonzern Adler Group will Rechtsmittel gegen einen Bescheid der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einlegen.

Die BaFin habe im Rahmen einer Fehlerfeststellung beschieden, dass der Geschäftsbericht 2019 der Adler Real Estate einen Bilanzierungsfehler enthalte, teilte der SDax-Konzern am Montag in Luxemburg mit. Ein entsprechender Bescheid sei dem Unternehmen von der Behörde zugestellt worden. Adler halte hingegen an der vollumfänglichen Richtigkeit und Ordnungsmäßigkeit des testierten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 fest. Das Unternehmen werde den Rechtsweg ausschöpfen, um die Aufklärung voranzutreiben.

Im Kern gehe es bei der Fehlerfeststellung um die Bewertung des Immobilienprojekts „Glasmacherviertel“, die die BaFin für zu hoch halte. Die Adler-Gruppe habe hingegen wiederholt öffentlich darauf hingewiesen, dass sie die im Konzernabschluss mehrfach geprüfte und testierte Bewertung für ordnungsgemäß und korrekt halte, hieß es weiter. Darüber hinaus habe ein professioneller, unabhängiger Sachverständiger die Bewertung vorgenommen. Offenkundig würden die Adler-Gruppe und die BaFin hierzu unterschiedliche Auffassungen vertreten, die nun auf dem Rechtsweg geklärt werden.

Die Behörde hatte sich eingeschaltet, nachdem die Immobiliengesellschaft im Oktober erstmals unter Druck des Leerverkäufers Fraser Perring geraten war. Dieser und sein Researchdienst Viceroy hatten schwere Vorwürfe gegen Adler erhoben, darin ging es unter anderem um die Bewertung von Immobilienprojekten. Das Unternehmen hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen. (dpa-AFX)

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