
BGH-Urteil: Vertrieb muss nicht alles lesen
Eine Bank muss nicht jede negative Berichterstattung über die von ihr vertriebenen Kapitalanlagen kennen. Und auch dann, wenn sie von einem negativen Artikel Kenntnis hat, führt dies nicht in jedem Fall zu einer Aufklärungspflicht gegenüber dem Anleger. Das hat der als sehr bankenfreundlich …
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