
Urteil: Raucher müssen nicht zahlen
Rauchende Mieter müssen beim Auszug nicht die Renovierungskosten für die Beseitigung von Nikotinbelägen in der Wohnung übernehmen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az.: VIII ZR 124/05). Das Rauchen in der Mietwohnung gehöre zum vertragsgemäßen Gebrauch, befand das Karlsruher …
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