Rauchende Mieter müssen beim Auszug nicht die Renovierungskosten für die Beseitigung von Nikotinbelägen in der Wohnung übernehmen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az.: VIII ZR 124/05). Das Rauchen in der Mietwohnung gehöre zum vertragsgemäßen Gebrauch, befand das Karlsruher Gericht. Der BGH wies damit die Klage des Vermieters einer Wohnung im baden-württembergischen Hockenheim auf gut 8.000 Euro Schadensersatz ab.
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