
BFH-Urteil: Immobilienkäufer haften nicht für Umsatzsteuerfehler des Vorbesitzers
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 5. Dezember 2024 (Az. V R 16/22) entschieden, dass Immobilienkäufer nicht für fehlerhafte Umsatzsteuerausweise in übernommenen Mietverträgen haften. Doch welche Risiken bleiben für Käufer bestehen?
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