Verbraucherschützer fordern Vertriebsverbot für Vermögensanlagen

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Symbolbild.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert die Bundesregierung auf, den aktiven Vertrieb von Emissionen nach dem Vermögensanlagengesetz zu verbieten – einschließlich der sogenannten Bürgerwindparks. Basis ist ein umfangreiches Gutachten des Fachjournalisten Stefan Loipfinger.

„Verbraucherinnen und Verbraucher haben in der Vergangenheit viel Geld mit schlechten Anlagen des Grauen Kapitalmarkts verloren. Wir sehen deutlich, dass das nicht die Ausnahme, sondern die Regel ist. Damit muss Schluss sein. Die Politik muss den Verkauf von unregulierten und damit risikoreichen Anlagen verbieten“, so Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt beim vzbv.

Das Gutachten, das Loipfinger im Auftrag des vzbv erstellt hat, dröselt auf nicht weniger als 331 Seiten die zehn größten Anbieter von Vermögensanlagen im Zeitraum von 2015 bis 2020 und die Ergebnisse ihrer Emissionen einschließlich der Veröffentlichungspolitik auf. Das Gutachten bezieht sich also auf Vermögensanlagen, die nach Einführung des KAGB – und damit der damaligen Abspaltung der geschlossenen Fonds in den regulierten Bereich – aufgelegt wurden. Dabei handelt es sich in erster Linie um Nachrang-Konzepte und Direktinvestments.

Auch Bürgerwindparks im Visier des vzbv

Loipfinger kritisierte bei der Vorstellung des Gutachtens neben den vielfach schlechten Ergebnissen früherer Emissionen insbesondere das „bedenkliche Chancen-Risiko-Verhältnis“ bei Nachrang-Konzepten, auch im Vergleich zu den früheren geschlossenen Fonds, sowie den fehlenden direkten Bezug der Anleger zu den finanzierten Assets. Die Anleger tragen demnach in der Regel das volle (Totalverlust-) Risiko während die Chancen durch den festen Zinssatz gedeckelt sind. Zudem bemängelte er unter anderem fehlende Leistungsbilanzen, eine verschlechterte Prospektqualität sowie weit verbreitete Verstöße gegen gesetzliche Veröffentlichungspflichten.

Auf Nachfrage bestätigte Dorothea Mohn, dass sich die Forderung des vzbv nach einem generellen Vertriebsverbot nicht nur auf Nachrangkonzepte bezieht, sondern auch auf sogenannte „Bürgerwindparks“, die üblicherweise als operativ tätige Gesellschaften weiterhin als GmbH & Co. KG nach dem Vermögensanlagengesetz aufgelegt werden dürfen (und nicht als Fonds nach dem KAGB konzipiert werden müssen).

Diese Forderung überrascht insofern, als die Bürgerenergieanlagen von Verbraucherschützern sonst meistens zu den „Guten“ gezählt werden. Zudem ist im Vertrieb von Vermögensanlagen seit August 2021 generell stets ein professioneller Finanzdienstleister (Wertpapierinstitut oder 34f-Vermittler) notwendig; der Eigenvertrieb der Emittenten ist nicht mehr erlaubt. Das hat ohnehin schon zu einem spürbaren Rückgang der Bürger-Emissionen geführt.

Längere Haftung für „Falschberatung“

Bisher habe die Politik stets mit Gesetzesverschärfungen reagiert, die auf die Folgen der einzelnen Pleiten zugeschnitten waren, so der vzbv. Doch reicht ihm nicht aus. „Falls es noch irgendwo Zweifel gab, sollten diese jetzt ausgeräumt sein: Skandale haben am Grauen Kapitalmarkt System“, so Mohn in Bezug auf das Loipfinger-Gutachten. „Deswegen muss Schluss sein mit dem gesetzgeberischen Kleinklein.“.

Der Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung sehe zwar eine stärkere Regulierung vor, bleibt aus Sicht des vzbv allerdings zu vage. „Um künftige Schäden, die Milliarden betragen können, zu vermeiden, muss der aktive Vertrieb von Vermögensanlagen des Grauen Kapitalmarkts verboten werden“, so die Forderung.

Zudem fordert der Verband, dass die Prospekthaftung nicht länger auf leere Unternehmenshüllen abgewälzt werden darf. Außerdem sollten „Falschberatungen am Grauen Kapitalmarkt frühestens nach 20 Jahren verjähren dürfen.“ Letzteres allerdings würde, jedenfalls in Bezug auf künftige Emissionen, nur dann Sinn machen, wenn sich der vzbv mit seiner Forderung nach einem Vertriebsverbot nicht durchsetzen kann.

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