Koalition einigt sich auf Wohn-Riester

Die Führung der Großen Koaliton hat sich auf ein Konzept zur Einbeziehung der Immobilie in die Riesterförderung geeinigt. Demnach dürfen aus bestehenden Riester-Verträgen bis zu 100 Prozent des angesparten Vermögens entnommen und für den Kauf eines Eigenheims verwendet werden, sofern eine Mindestsumme von 15.000 Euro erreicht wurde.

Alternativ kann die reguläre Förderung von 154 Euro Grundpauschale jährlich zuzüglich der Kinderzulagen auch zur Abzahlung eines Hypothekendarlehens verwendet werden oder die maximal möglich Riestersparsumme von 2.100 Euro pro Jahr von der Steuer abgesetzt werden.

Zudem wurde festgelegt, dass für den Wohn-Riester ebenfalls die nachgelagerte Besteuerung gilt, wonach das angesparte Vermögen erst im Alter versteuert werden muss. Bei Renteneintritt kann der Eigenheimbesitzer entscheiden, ob er die vom Finanzamt auf 25 Jahre hochgerechnete Steuerschuld gegen einen Rabatt von 30 Prozent sofort begleichen möchte. Die Reform soll bis zum Sommer verabschiedet werden und rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft treten.

Der Immobilienverband Deutschland (IVD), Berlin, begrüßt die Einigung, sieht aber noch erhebliche Mängel: ?Problematisch bleibt der Ausschluss vermieteter Wohnimmobilien. Auch stellt der Wohn-Riester nur einen unzureichenden Ersatz für die abgeschaffte Eigenheimzulage und die degressive Abschreibung dar?, erklärt Vizepräsident Jürgen Michael Schick.

Andere Verbände lehnen das Modell an sich ab: ?Das kann zu einem regelrechten Ausbluten der Altersvorsorge führen, weil es für jeden Erwerber bei kurzfristiger Orientierung verführerisch wäre, seine Förderung in den Wohn-Riester umzulenken?, sagt Stefan Seip, Hauptgeschäftsführer des BVI Bundesverbands Investment und Asset Management, Frankfurt.

Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Berlin, kritisiert, das gesamte Förderverfahren werde sowohl für Sparer als auch für die Anbieter von Riester-Produkten immens verkompliziert. Die Landesbausparkassen (LBS) erklärten dagegen, der Wohn-Riester sei ein seit langem fälliges Signal zur vollen Anerkennung von Wohneigentum bei der Altersvorsorge. (bk)

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