Immobilienmakler: Öffentliches Bild ist nicht gerechtfertigt

Die neue Bundesregierung hat sich die Neuordnung der Immobilienmaklerbranche vorgenommen. Aus meiner Sicht eigentlich ein längst überfälliger Schritt. Jedoch nimmt die Debatte in den Medien mittlerweile teilweise abstruse Züge an.

Die Kiefer-Kolumne

Immobilienmakler
“Einige Praktiken der Branche sind für den Verbraucher nicht ohne weiteres nachvollziehbar.”

Die Gegner der Makler lassen sich in einer Art und Weise über die Branche aus, die schon deutlich unter der Gürtellinie liegt. Die Diskussion sollte endlich wieder sachlicher geführt werden!

Praktisch keine Zugangsbeschränkungen

Deutschland – Land der Regeln und Gesetze. Nur die Branche der Immobilienmakler blieb bis jetzt weitgehend hiervon verschont. Mit einer einfachen Gewerbeanmeldung kann bis heute praktisch jeder Immobilienmakler werden.

Ausbildung, Befähigungsnachweis oder gar Berufserfahrung sind hierfür bislang unnötig. Das ist völlig unverständlich, geht es doch speziell bei der Wohnraumvermittlung um eine höchst gesellschaftsrelevante Aufgabe, die durchaus eine gewisse gesetzgeberische Schutzbedürftigkeit rechtfertigen würde.

Der Gesetzgeber hingegen blieb in diesem Bereich jahrzehntelang untätig und muss sich deshalb eine gewisse Mitschuld an der aktuellen Situation zuschreiben lassen.

Immobilienboom gleich Maklerboom

Der Immobilienboom und die zunehmende Wohnungsnot speziell in den Metropolen haben in den letzten Jahren viele so genannte „Glücksritter“ angelockt. Nur so ist es zu erklären, dass sich die Zahl der Immobilienmakler beispielsweise in der Hansestadt Hamburg innerhalb weniger Jahren fast verdoppelt hat.

Überflüssig zu erwähnen, dass dieses Heer von „Neumaklern“ nicht durch die Bank weg hochqualifiziert und kompetent ist. Warum auch, wenn nur so wenig für eine Existenzgründung als Immobilienmakler nötig ist.

Eine Gewerbeanmeldung ist schnell gemacht und mit den richtigen Kontakten zu einigen Wohnungsbesitzern kann quasi sofort damit begonnen werden, für Mieter provisionspflichtig Wohnungen zu vermitteln.

Seite zwei: Pauschalverurteilung einer ganzen Branche

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