Eigentumswohnung: Vorsprung durch Rücklage

Die Kosten für Reparaturen am Gemeinschaftseigentum treffen Besitzer von Eigentumswohnungen häufig unvorbereitet, so die BHW Bausparkasse. Dagegen könnten sich Wohneigentümergemeinschaften mit kluger Planung schützen.

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Instandhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum fallen regelmäßig an.

Das Treppenhaus braucht mal wieder einen neuen Anstrich, die Fenster sind renovierungsbedürftig und auch die Heizungsanlage ist veraltet. Reparaturen oder Instandhaltungsarbeiten fallen regelmäßig an und kommen für Haus- und Wohnungseigentümer dennoch meist sehr ungelegen.

Sie sollten Sanierungsarbeiten nicht zu lange hinauszögern. „Nur so kann man Schäden an der Substanz vorbeugen und den Wert der Immobilie erhalten. Instandhaltungsrücklagen sind für Hausbesitzer unverzichtbar“, betont Stefanie Binder von der Bausparkasse BHW. Die Bildung von Reserven gehört laut dem Wohneigentumsgesetz zu einer „ordnungsgemäßen Verwaltung“ der eigenen Immobilie.

Ausreichende Rücklagen bilden

Die Eigentümergemeinschaft beschließt, wie hoch die Rücklage ausfällt und wofür sie verwendet wird. Binder empfiehlt, sie nicht zu niedrig anzusetzen: „Das rächt sich in Form hoher Sonderumlagen bei größeren Reparaturen.“

Eine gesetzliche Regelung oder klare Berechnungsmethode gebe es nicht. Entscheidend seien Alter und Zustand der Anlage, die letzte Modernisierung, sowie Größe und Ausstattung der Immobilie. Einer Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen zufolge werden höchstens 7,10 Euro pro Quadratmeter und Jahr als Rücklage gebildet – wenn die Wohnung jünger als 22 Jahre ist.

Zwischen 23 und 32 Jahren sind es neun Euro, darüber höchstens 11,50 Euro, so die BHW Bausparkasse. Für eine 75 Quadratmeter große Wohnung in einer 15 Jahre alten Anlage ergebe sich eine monatliche Instandhaltungsrücklage von 44,38 Euro.

Es sei ratsam, die Wohnanlage von einem Baufachmann prüfen zu lassen, um einen Instandhaltungs- und Kostenplan aufzustellen.

Foto: Shutterstock

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