Pflegereform 2017 lässt Anleger profitieren

Während die zahlreichen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland von der zweiten Stufe der Pflegereform ab 2017 profitieren, leiden die Pflegeheime selbst. Denn bislang existieren nicht genügend Versorgungsstränge, um die aktuelle Pflegebedürftigkeit Deutschlands abzudecken.

Sebastian Reccius, Marktplatz Pflegeimmobilien.de:
Sebastian Reccius, Marktplatz Pflegeimmobilien.de, sieht durch den Mangel an Pflegeheimen gute Chancen für Anleger

Deutschland benötigt dringend mehr Pflegeheime und Pflegeplätze, um den Bedarf zu decken. Doch nicht alles ist negativ: Diese Situation bietet eine Chance für Privatanleger. Sie können sich Anteile an einem Pflegeheim kaufen und erhalten neben Rendite und Mieteinnahmen ein sogenanntes bevorzugtes Belegungsrecht. Sebastian Reccius, Experte des unabhängigen Portals Marktplatz Pflegeimmobilie, erläutert das Konzept.

Stetig steigender Bedarf

In den letzten Jahren hat die Pflege in Deutschland starke Reformen erlebt. „Die beiden Pflegestärkungsgesetze haben die Branche durcheinandergewirbelt. Die Reformen haben zwar für die Patienten neue Möglichkeiten geschaffen, die Pflegebranche selbst aber vor zusätzliche Herausforderungen gestellt“, erklärt der Experte. Das seit 2015 wirkende Gesetz unter dem Namen „Pflegestärkungsgesetz I“ hat dafür gesorgt, dass vor allem für die häusliche Pflege mehr staatliche finanzielle Mittel existieren. Doch auch der Betreuungsschlüssel von bisher 1 : 24 hat sich auf 1 : 20 geändert. Somit hat das Gesetz 20.000 neue Stellen geschaffen.

Mit dem Pflegestärkungsgesetz II wird ab 2017 der Begriff „pflegebedürftig“ neu definiert.  Anstelle der existierenden drei Pflegestufen treten fünf Pflegegrade, die für alle Pflegebedürftigen gelten und den tatsächlichen Unterstützungsbedarf besser abdecken. Das heißt jedoch auch, dass künftig mehr Menschen einen Anspruch auf einen Pflegeplatz haben. Doch schon jetzt ist der Platz knapp.

Seite zwei: Neue Heime braucht das Land

1 2Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments