Erleichterter Wohnungsbau in ‚Urbanen Gebieten‘

Um mehr Wohnraum in Innenstädten zu ermöglichen, hat der Bundestag Änderungen im Baurecht verabschiedet. Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD) wolle damit eine Stadt der kurzen Wege ermöglichen.

Blick auf das Zentrum von Berlin: Die Reformen sollen eine dichtere Bebauung der deutschen Innenstädte ermöglichen.
Blick auf das Zentrum von Berlin: Die Reformen sollen eine dichtere Bebauung der deutschen Innenstädte ermöglichen.

Im Kampf gegen die wachsende Wohnungsnot kann in deutschen Innenstädten künftig dichter und höher gebaut werden. Entsprechende Änderungen im Baurecht hat der Bundestag am Donnerstagabend verabschiedet.

Herzstück des Reformpakets ist die neue Baugebietskategorie „Urbane Gebiete“. Bauvorschriften und Lärmschutz-Regelungen werden dort weniger streng gehandhabt als in normalen Wohngebieten. Dadurch sollen Stadtteile entstehen, wo Wohnungen, Gastronomie, Einzelhandel und kulturelle Einrichtungen eng beieinander liegen.

Weniger Flächenbedarf

„Wir wollen eine Stadt der kurzen Wege ermöglichen“, erklärte Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD). Mit der Neuregelung werde eine Stadtentwicklung in Gang gesetzt, die auf weniger Flächenbedarf ausgerichtet sei.

Mit der Gesetzesnovelle werden Städten und Gemeinden darüber hinaus bessere Steuerungsmöglichkeiten für Ferienwohnungen und selten genutzte Zweitwohnungen eingeräumt. Die Kommunen erhalten unter anderem das Recht, die Nutzung von Räumlichkeiten als Nebenwohnung unter einen Genehmigungsvorbehalt zu stellen. So sollen sogenannte Rollladensiedlungen wie auf einigen nord- und ostfriesischen Inseln verhindert werden. (dpa-afx)

Foto: Shutterstock

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