Immobilienkauf: Wer haftet für Mängel?

Oft fallen Schäden an einer Immobilie erst nach dem Kauf auf. Ob dann der Verkäufer auch haftet, hängt davon ab, um welche Art von Mangel es sich handelt. Baufi24.de hat zusammengefasst, was Käufer wissen müssen.

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Verkäufer einer Immobilie haften nicht für offensichtliche Mängel.

Käufer sollten sich genau darüber informieren, welche Rechte sie nach dem Erwerb einer Immobilie haben. „Fallen Mängel erst hinterher auf, werden sie nicht nur zum Ärgernis, sondern häufig zur Kostenfalle. Deshalb sollten Käufer so genau wie möglich hinschauen und am besten auch einen Sachverständigen wie beispielsweise einen Architekten mit zur Besichtigung nehmen“, sagt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de.

Verkäufer sind nach Paragraf 433 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) dazu verpflichtet, Immobilien ohne versteckte Mängel zu veräußern. Treten nach dem Kauf dennoch Mängel auf, müssen Eigentümer laut Baufi24.de klären, ob es sich um einen Sach- oder um einen Rechtsmangel handelt.

Ausnahme baujahrtypische Mängel

Allgemein werde zwischen offenen, versteckten und arglistig verschwiegenen Mängeln differenziert. Bei offenen Mängeln, wie beispielsweise deutlich sichtbare Risse in der Fassade, bestehe keine Gewährleistung. Auch bei versteckten Mängeln könne der Käufer den Verkäufer nicht belangen, denn er hafte laut Gesetz nicht, wenn er keine Kenntnis davon hatte oder diese nicht erkennen konnte.

„Nur wenn der Verkäufer den Mangel kannte und den Immobilienerwerber nicht davon in Kenntnis gesetzt hat, haftet er. Allerdings muss der Käufer die arglistige Täuschung nachweisen, was in den meisten Fällen nahezu unmöglich ist“, sagt Scharfenorth.

Hinzu kommt der Gewährleistungsausschluss bei baujahrtypischen Mängeln. Handelt es sich um sehr alte Immobilien, entsprechen die Heizungsanlagen, Elektroinstallationen oder die Wärmedämmung nicht den heutigen Standards. Diese Mängel könne der Käufer nicht dem Verkäufer als versteckte Mängel anlasten, er müsse selbst für die Sanierung aufkommen. (kl)

Foto: Shutterstock

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