JLL: Ein Plädoyer für das Bestellerprinzip

Wer bestellt, der bezahlt. Ein selbstverständliches Geschäftsprinzip in der weltweit als höchst professionell anerkannten Immobilienbranche der angelsächsischen Länder wird hierzulande noch immer kontrovers diskutiert.

Kommentar von Timo Tschammler, Jones Lang Lasalle (JLL) Germany

Timo Tschammler: „Die in Deutschland gängige Außenprovision birgt erhebliches Konfliktpotenzial.“

Viele Makler fürchten die auf Transparenz und vor allem auf Professionalisierung ausgerichteten Veränderungen der Geschäftspraxis ihrer Branche. Immerhin geht es um die Verteidigung von Einnahmequellen.

Mehr noch: letztlich geht es sogar um das Berufsbild des Maklers. Denn das Bestellerprinzip trennt die Spreu vom Weizen.

Interessen werden gleichgeschaltet

Fakt ist: Umso systematischer, professioneller und internationaler die Teilnehmer im Gewerbeimmobilienmarkt agieren, desto selbstverständlicher findet das von der Großen Koalition bereits 2013 in den Koalitionsvertrag aufgenommene Bestellerprinzip vollumfänglich Anwendung.

Dabei verlangt der Verkäufer vom Makler das Erzielen des besten Preises bei hoher Transaktionssicherheit innerhalb eines bestimmten zeitlichen Rahmens.

Interessen zwischen Auftraggeber und Makler werden so gleichgeschaltet und gemeinsam gegenüber der anderen Vertragspartei vertreten.

Seite zwei: „Unklare Verhältnisse in vielen Fällen“

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