Fallstricke bei der Baulandbeschaffung

Die Immobilienbranche boomt: Seit rund zehn Jahren steigen die Preise kontinuierlich und ungebremst. Das gilt auch für das Bauland: Die Baulandkommission schrieb erst in einem Gutachten Anfang Juli, dass die Kaufwerte für Wohnungsbauland seit 2010 um 50 Prozent gestiegen seien. In den größten deutschen Städten hätten sich diese sogar verdoppelt. Was bei der Beschaffung von Bauland unbedingt beachtet werden sollte.

Allerdings entsteht in Deutschland zu wenig Wohnraum, das gilt insbesondere für die beliebten A-Lagen. An Bauland mangelt es aber gerade nicht, auch wenn das eine logische Schlussfolgerung wäre: Wer deutsche Städte aus der Vogelperspektive betrachtet, wird oft überrascht feststellen, dass bebaubare Flächen nicht unbedingt rar gesät sind.

Bauland ist nicht gleich Bauland

Naheliegend wäre daher, alles zu tun, um den Kauf und Verkauf von Bauland möglichst schlank und einfach zu gestalten. Das Vorgehen beim Kauf eines Grundstücks ist jedoch vor allem für Privatpersonen häufig komplex, weshalb man die gängigsten Stolpersteine kennen sollte, um ihnen aus dem Weg zu gehen.

Denn oft fängt es schon bei den Basics an, die Fragen bei privaten Investoren aufwerfen. Wichtig ist es zunächst einmal zu wissen, dass Bauland nicht gleich Bauland ist. Dieses wird in vier Kategorien unterteilt: Bauland, Fertigbauland (auch freies Bauland), fertiges sowie gleichzeitig freies Bauland und Bauerwartungsland. Die Arten unterscheiden sich zum Teil deutlich, was sich auch in den Preisen bemerkbar macht.

Bauland etwa ist prinzipiell bebaubar, allerdings in den meisten Fällen noch nicht erschlossen. Strom-, Wasser-, Abwasser- und Gasleitungen sind entsprechend noch gar nicht oder nur teilweise verlegt. Fertiges, freies Bauland enthält hingegen bereits die Kosten für die Erschließung der Fläche. Das Bauland steht daher vergleichsweise unkompliziert für den Bau des Hauses bereit. Besonders verbreitet ist diese Art in Neubaugebieten.

Als Bauerwartungsland deklarierte Flächen hat die Gemeinde auf der anderen Seite im Flächennutzungsplan als Bauland definiert. Hier ist aber dennoch Vorsicht angesagt, da die Gemeinde letztlich entscheidet, ob das Bauerwartungsland wirklich zu Bauland umgewandelt wird. Das gilt auch, wenn die Fläche im Kaufvertrag als „Bauerwartungsland“ definiert ist. Eine Umwandlung in Bauland ist rechtlich nicht einklagbar. Diese Unterscheidungen sollten Interessenten kennen, ehe sie sich zum Kauf eines Grundstücks entscheiden.

Seite zwei: Welche Gefahren lauern im Grundbuch?

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