Gehwegsanierung: Wer muss was bezahlen?

Schön, wenn die Gemeinde den Bürgersteig vor dem Haus neu teert oder pflastert. Gar nicht schön, wenn dann eine Rechnung im fünfstelligen Bereich ins Haus flattert. Müssen die Hausbesitzer bzw. die Anwohner die Kosten übernehmen? 

Eine eindeutige Aussage darüber, was ein Gehweg, Bürgersteig oder ein Trottoir ist, macht die deutsche Straßenverkehrsordnung in Deutschland nicht. Grundsätzlich aber lässt sich sagen: Ein Gehweg ist ein von einer Fahrbahn getrennter Teil, der für Fußgänger vorgesehen ist.

Wem gehört der Bürgersteig und wer muss den Gehweg reinigen?

Dieser Weg weist im Vergleich zur Fahrbahn oft ein höheres Straßenniveau auf und ist durch Pflasterung, Plattenbelag oder ähnliches äußerlich erkennbar.

Die Trennung des Bürgersteiges von der Straße für den Verkehr kann (muss aber nicht) auch durch eine Bordsteinkante, eine Regenablaufrinne oder Vergleichbares gekennzeichnet sein.

In aller Regel gehört der Bürgersteig der Gemeinde. „Dann sollen die sich auch um dessen Verkehrssicherheit kümmern“, könnte man jetzt denken. Aber Vorsicht – falsch gedacht! Das Straßenbauamt hat zwar die Aufgabe, die Bundes-, Landes- und Kreisstraßen zu verwalten und den Betrieb und die Unterhaltung zu sichern.

Instandhaltung fällt der Kommune anheim

In nahezu allen Städten und Gemeinden in Deutschland wird aber der Erhalt der Verkehrssicherheit eines öffentlichen Gehweges an den Hauseigentümer übertragen, dessen Grundstück an eben diesen Gehweg grenzt.

Zu den regelmäßigen Pflichten gehört deshalb, den Gehweg zu reinigen: Laub zu entfernen, Schnee zu schippen (unter Umständen sogar mehrmals täglich!) und Gefahren wie Glasscherben, Müll oder umherliegende Äste zu beseitigen.

Um eine reine Instandhaltung des Gehweges allerdings muss sich der Eigentümer des angrenzenden Grundstückes nicht kümmern. Das ist tatsächlich Sache der Kommune.

 

Seite 2: Wie sich die Kosten für die Gehwegsanierung zusammensetzen

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