Grundsteuerreform: Gestoppt oder nicht?

Der Streit über eine Reform der Grundsteuer zwischen Bundesfinanzministerium und CSU weitet sich aus. Die von Olaf Scholz (SPD) geführte Behörde wies einen Bericht zurück, wonach der Entwurf des Ressortchefs gestoppt wurde.

Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Neuregelung der Grundsteuer bis Ende 2019 verlangt.

Die Ressortabstimmung sei schon seit längerem eingeleitet, sagte ein Ministeriumssprecher am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.

Es sei immer klar gewesen, dass sich das Kabinett erst nach einer Expertenanhörung zu einer möglichen Öffnungsklausel damit befassen werde. Diese Anhörung sei für den 10. Mai im Ministerium geplant. Die CSU hingegen bestätigte den Stopp.

Nach Scholz‘ Plänen sollen bei der Berechnung der Grundsteuer in Zukunft vor allem der Wert des Bodens und die durchschnittliche Miete eine Rolle spielen.

Bild berichtet von Stopp

Das Aufkommen von 14 Milliarden Euro jährlich soll erhalten bleiben. Bayern und die Unionsfraktion im Bundestag haben Bedenken und wollen eine Öffnungsklausel, die es den Ländern erlaubt, eigene Wege zu gehen.

Die „Bild“-Zeitung hatte berichtet, das Kanzleramt habe den Gesetzentwurf zur Grundsteuer gestoppt. Er werde nicht in die Ressortabstimmung gehen. Scholz müsse sich vor einer Kabinettsbefassung zunächst mit der CSU einigen.

CSU-Chef Markus Söder begrüßte den Stopp und bestätigte ihn im Gegensatz zum Finanzministerium. „Ohne Bayern und die CSU gibt es keine neue Grundsteuer. Aus. Das steht fest“, sagte Söder am Donnerstag am Rande einer Osteuropa-Reise in Sofia.

In der großen Koalition sei es eben selbstverständlich, dass ein Entwurf nicht ins Kabinett komme, wenn die CSU dem Vorhaben nicht zustimme.

Seite zwei: CSU will „großzügige Länderöffnungsklausel“

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