IVD: Einigung zur Grundsteuer sei nur zweitbeste Lösung

Offensichtlich ist Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) zu einem Kompromiss bei der Grundsteuerreform bereit. Danach soll es ein Bundesgesetz entsprechend dem von ihm vorgelegten Referentenentwurf mit dem Ertragswertmodell geben. Die Länder sollen jedoch durch eine Öffnungsklausel das Recht erhalten, ein eigenes Grundsteuergesetz zu erlassen.

06.07.2018, Berlin: Olaf Scholz (SPD), Bundesminister der Finanzen, stellt Regierungsentwurf für den Haushalt 2019 und den Finanzplan bis 2022 in der Bundespressekonferenz vor. Foto: Kay Nietfeld/dpa | Verwendung weltweit

„Dies ist nur die zweitbeste Lösung“ sagt Jürgen-Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes IVD. „Die beste Lösung wäre das Flächenmodell als Bundesgesetz. Es ist einfach, gerecht und vermeidet extreme Steuererhöhungen. Dies ist mit dem Bundesfinanzministerium und den SPD-geführten Ländern leider nicht zu machen. Daher begrüßen wir die Einigung. Wir hoffen, dass möglichst viele Länder das Flächenmodell einführen“, erklärt Schick.

Statt eines Flickenteppichs an Einzelvorschriften sollten möglichst viele Länder Bayern folgen und sich für ein Flächenmodell entscheiden, sodass es „schlimmstenfalls“ zwei Modelle in Deutschland gibt.

„Möglicherweise könnte der in Bayern erarbeitete Gesetzesentwurf als Vorlage dienen“

In den Ländern, in denen das bundesgesetzlich geregelte Ertragswertmodell gelten wird, dürften sich erhebliche Probleme ergeben. Die Ermittlung der maßgeblichen Werte wird Schwierigkeiten mit sich bringen. Vor allem bei Gewerberäumen tauchen die Schwierigkeiten bereits jetzt auf.

Bei Wohnungen wird die Berücksichtigung der Bodenwerte dazu führen, dass die Grundsteuer gerade dort steigt, wo die Mieten bereits jetzt stark angestiegen sind. Vermieter, die weniger Miete nehmen als der Durchschnitt, sollen nach dem Modell von Scholz keine Möglichkeit haben, die niedrigeren Mieten nachzuweisen.

„Dies ist nicht hinnehmbar. Die Bevorzugung einzelner Gruppen von Eigentümern durch eine ermäßigte Steuermesszahl kann diesen Nachweis nicht ersetzen und widerspricht dem verfassungsrechtlichen Gebot der Gleichbehandlung“, sagt Schick.

 

Foto: Kay Nietfeld/dpa | Verwendung weltweit

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