Neue Grundsteuerberechnung ab 2025

Die Grundsteuerreform ist beschlossen, Details bleiben aber weiterhin ungewiss. Fest steht, dass die neue Berechnung ab 2025 gilt – wie Bundesländer und Kommunen diese aber en Detail handhaben werden, ist derzeit noch unklar. Abhängig wird die Höhe der Steuer von Wohnort, Grundstück und Gebäude sein, dafür müssen alle Grundstücke neu berechnet werden.

Neben der Grundsteuer fallen bei einem Immobilienerwerb weitere Steuern und Kosten an. Diese möglicherweise absetzen zu können, klingt verlockend, ist bei privater Nutzung einer Immobilie für keinerlei Kosten möglich. „Das gilt für sämtliche Anschaffungskosten, wie Kaufpreis, Grunderwerbsteuer und Notarkosten“, weiß Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsvermittlers Baufi24.de. Möglichkeiten, Steuern beim Immobilienerwerb zu reduzieren, ergeben sich lediglich durch den getrennten Kauf von Haus und Grundstück sowie bei einem Umzug. Bei separatem Kauf reduziert sich die Grunderwerbssteuer, da nur der Kauf des Grundstücks besteuert wird. Besteht jedoch ein zeitlicher oder vertraglicher Zusammenhang zwischen Grundstücks- und Gebäudekauf kann es problematisch werden: „Je mehr Zeit zwischen beiden Ereignissen liegt, desto besser“, rät Scharfenorth. Bei Bestandsimmobilien ist eine Trennung nicht möglich. Die Grunderwerbssteuer schwankt weiterhin je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6 Prozent (Übersichtschart).

Steht mit dem Hauskauf ein Umzug an, lassen sich dafür Kosten absetzen. Wenn der Wohnortwechsel aus beruflichen Gründen erfolgt etwa als Werbungskosten. Neben den Transportkosten gilt dies auch für Meldegebühren sowie auch für eventuelle Nachhilfekosten durch den Schulwechsel der Kinder. Wer aus privaten Gründen umzieht, kann in der Steuererklärung nur die haushaltsnahen Dienstleistungen wie Handwerker oder Umzugsunternehmen angeben. Um alle Kosten und Finanzierungdetails für die Wunschimmobilie herauszufinden, genügt ein Besuch des Baufinanzierungsrechners von Baufi24.de.

Foto: Shutterstock

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