Studie: Mit Kindern steigt der Wunsch nach Wohneigentum

Mit einem Kind wächst bei vielen Paaren der Wunsch nach einer eigenen Immobilie. Das zeigt die aktuelle Wohntraumstudie der Interhyp AG unter mehr als 2.600 Befragten. Für mehr als jeden zehnten Kaufinteressenten ist die Geburt eines Kindes Auslöser, sich nach Wohneigentum umzusehen. 

Damit zeigt die Studie ein Jahr nach Start des Baukindergeldes am 18. September 2018, dass die staatliche Förderung auf einen großen Bedarf trifft. „Die Familiengründung ist oft ein Grund, den Wunsch nach Wohneigentum in die Tat umzusetzen. Das zeigen auch die Erfahrungen unserer Baufinanzierungsberater“, sagt Mirjam Mohr, Vorständin der Interhyp AG, Deutschlands größtem Vermittler privater Baufinanzierungen.

„Familien fragen oft nach Fördergeldern für den Kauf und dabei ist das Baukindergeld in quasi jedem Gespräch ein wichtiges Thema.“

Finanziellee Absicherung, Unabhängigkeit, Gestaltungsfreiheit und Werterhalt

Mit Kindern ändern sich die Bedürfnisse. Dabei geht es nicht nur um die Frage der Größe oder Lage der Wohnung oder des Hauses, sondern auch um das Sicherheitsbedürfnis, das Immobilieneigentum bedient. Wie ein detaillierter Blick auf die Interhyp-Wohntraumstudie zeigt, ist ein Kind nur für fünf Prozent der Mietinteressenten ein Auslöser, sich nach einer neuen Mietwohnung umzusehen.

Mit 13 Prozent entscheidet sich ein deutlich größerer Anteil der Kaufinteressenten, nach Wohneigentum zu suchen, weil ein Baby gekommen oder unterwegs ist. Mirjam Mohr: „Immobilieneigentum trifft auf ein Bedürfnis von Familien nach finanzieller Absicherung, Unabhängigkeit und Gestaltungsfreiheit sowie Werterhalt.“

Das Baukindergeld könne, sofern die Familien die Förderkriterien erfüllen, in dieser Phase der Lebensplanung und Entscheidung ein zusätzlicher Baustein sein, um Eigentum zu finanzieren.

Baukindergeld: Zuschuss von maximal 12.000 Euro pro Kind

Damit das Baukindergeld bei der Finanzierung einer Immobilie bestmöglich genutzt wird, rät Interhyp, den Einsatz vorab mit einem Baufinanzierungsexperten zu besprechen. Wichtig dabei zu wissen: Das Baukindergeld muss bei der staatlichen Förderbank KfW beantragt werden. Der Antrag kann erst nach Einzug in die eigene Wohnung oder das eigene Haus gestellt werden, und zwar bis zu sechs Monate nach Einzug.

Zudem ist eines der Förderkriterien, dass die Kinder, für die es eine Förderung gibt, zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits geboren sein müssen. Für jedes Kind erhalten förderfähige Familien über einen Zeitraum von zehn Jahren jeweils 1.200 Euro Baukindergeld, insgesamt also maximal 12.000 Euro. Eine Familie mit drei Kindern kann damit bis zu 36.000 Euro bekommen.

Baukindergeld als Puffer für Reserven

Interhyp empfiehlt, das Baukindergeld zum Beispiel für Sondertilgungen bei der Baufinanzierung einzusetzen. Dadurch wird die Restschuld kleiner und die Darlehensnehmer sind schneller schuldenfrei.

Weil sie auch Zinskosten sparen und so noch mehr tilgen können, wird die Restschuld durch den geschickten Einsatz des Baukindergeldes nicht um 36.000 Euro, sondern – je nach Konstellation – zum Teil sogar um rund 37.000 bis 38.000 Euro vermindert.

Eine weitere Möglichkeit, das Baukindergeld einzusetzen, ist laut Interhyp das Ansparen per Bausparvertrag oder Sparkonto. Das angesparte Geld kann dann zum Beispiel nach der Zinsbindung von zehn Jahren genutzt werden, um einen Teil des Darlehens zu tilgen.

Frisch gebackene Eigentümer könnten das Baukindergeld auch als Puffer für notwendige Reserven zur Seite legen. Gerade beim Kauf von Bestand, der überwiegend von Familien erworben wird, kann diese Form der Modernisierungsrücklage sinnvoll sein und einen teureren Modernisierungskredit sparen.

Foto: Shutterstock

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