Verbrauchertipp: Bei Immobilienverrentung auf Unterschiede zwischen Nießbrauch und Leibrente achten

Immobilienverrentung bietet unterschiedliche Formen an. Nießbrauch und Leibrente sind dabei zu unterscheiden. Während Ersteres lebenslanges Wohnrecht umfasst, umfasst Letzteres auch das Recht zur Vermietung. Was Senioren wissen sollten.

Neue Impulse beim altersgerechten Wohnen

Die eigene Immobilie verkaufen und dennoch weiter darin leben ist für immer mehr Senioren eine Option. Wer die Verrentung der eigenen Immobilie plant, sollte sich jedoch über die verschiedenen Möglichkeiten genau informieren, vergleichen und von Experten beraten lassen. Nießbrauch und Leibrente verbessern zwar gleichermaßen die finanzielle Situation von Senioren – werden jedoch unterschiedlich ausgezahlt. Zudem unterscheiden sich die Nutzungsrechte deutlich. Darauf weist die Gesellschaft für Immobilienverrentung (DEGIV) aus München hin.

Preisabschlag einkalkulieren

Generell müssen Immobilieneigentümer bei einer Verrentung ihres Objektes im Vergleich zum Verkauf mit einem Preisabschlag rechnen. Dieser liegt im Durchschnitt bei 30 Prozent, bei jüngeren Verkäufern bis zu 50 Prozent des Marktwertes.

Dafür müssen Interessenten nach der Veräußerung weder bei Nießbrauch noch bei der Leibrente ausziehen – im Gegensatz zum herkömmlichen Verkauf. Die finanziellen Abstriche bei der Verrentung bieten Senioren damit durchaus einen emotionalen Vorteil, der den Preisabschlag aufwiegt.

Ab 65 Jahren geeignet

Grundsätzlich eignet sich die Verrentung von Immobilien für Eigentümer ab 65 Jahren, die ihr Haus oder ihre Wohnung nicht vererben wollen oder können, weil sie keine Nachkommen haben.

Potenziell kommt das Modell der Immobilienverrentung ebenso für Eigentümer in Frage, die trotz Wohneigentum eine vergleichsweise kleine Rente beziehen und ihren Lebensabend ohne finanzielle Engpässe genießen möchten. Nachfolgend erklärt die DEGIV die wichtigsten Unterschiede zwischen Leibrente und Nießbrauch.

Immobilien-Leibrente mit lebenslangem Wohnrecht

Bei Leibrenten-Lösungen wird die Immobilie verkauft, und im Gegenzug erhält der Verkäufer dafür lebenslang eine monatliche Rente und lebenslanges Wohnrecht. Die Höhe der Rente ist abhängig vom Alter und Geschlecht sowie dem Verkehrswert der Immobilie.

Im Vertrag wird klar geregelt, ob der neue oder der alte Eigentümer für die Instandhaltung der Immobilie verantwortlich ist. Der Käufer kalkuliert bei diesem Modell mit einer langen Lebenserwartung und geringem Wiederverkaufswert.

Seite 2: Immobilienverrentung mit Nießbrauch

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