Wann der Energieausweis ungültig wird

Energieausweise von Wohnhäusern, die bei der Einführung der allgemeinen Ausweispflicht 2008 ausgestellt wurden, verlieren 2019 ihre Gültigkeit. Immobilienbesitzer sollten jetzt den eingetragenen Stichtag überprüfen.

Energieausweis: Es empfiehlt sich den Stichtag im Auge zu behalten.

Der Energieausweis soll Kauf- und Mietinteressenten dabei helfen, die Energieeffizienz von Wohnhäusern einzuschätzen. Nach der Energieeinsparverordnung sind Eigentümer verpflichtet, spätestens bei der Besichtigung einen aktuellen Energieausweis vorzulegen und bei Vertragsabschluss zu übergeben. Schon die Immobilieninserate müssen energetische Kennwerte beinhalten. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Ausweise mit Ausstellungsjahr 2008 seit dem 1. Januar 2019 ungültig sind. Eigentümer, die ihre Immobilie neu vermieten oder verkaufen wollen, müssen den Ausweis jetzt erneuern lassen. Andernfalls drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro, betont der Bundesfachverband der Immobilienverwalter.

Was bei der Ausstellung zu beachten ist

Fachhandwerker oder Bauingenieure erklären, was bei der Ausstellung des Energieausweises alles zu beachten ist, und erstellen einen für zehn Jahre gültigen Ausweis. Der Ausweis zeigt auf einem Spektrum von Grün bis Rot den Energiezustand der Immobilie an und gibt Interessenten eine Grundlage zum Vergleich der Energieverbräuche von Wohnhäusern. Bei Werten im roten Bereich fallen eher hohe Heizkosten an. Bewegen sich die Werte im grünen Bereich, sind die Heizkosten geringer.

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis

Ausgestellt wird der Energieausweis als Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis verzeichnet den bisherigen Energieverbrauch der Bewohner. Für die Erstellung eines Bedarfsausweises kommt ein Experte ins Spiel, der den Energiebedarf nach einer Prüfung von Gebäude und Heizung berechnet. Kerstin Vogt, Leiterin der Geschäftsstelle des Forums für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik VdZ, erklärt: „Der Bedarfsausweis kostet mehr, ist aber objektiver und aussagekräftiger.“

Für Immobilienbesitzer ist jetzt ein idealer Zeitpunkt, ihre Wohnhäuser noch vor Ablauf ihres Energieausweises energieeffizienter zu machen, zum Beispiel durch die Modernisierung der Heizanlage. Übrigens: Ab dem 26. September 2019 gilt für reine Raumheizungsgeräte eine neue Skala beim Effizienzlabel: A+++ bis D. Die schlechtesten Klassen E, F und G entfallen, berichtet die Verbraucherzentrale. (fm)

Foto: Shutterstock

 

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