Urteil: Streit noch kein Grund für Grundstücksverkauf

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Das Landgericht betonte, dass zwar grundsätzlich jeder Miteigentümer die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen könne. Wenn das aber in einem notariellen Vertrag umfassend ausgeschlossen worden sei, müsse ein sehr wichtiger Grund für eine Aufhebung vorliegen.

Ein Streit in der Familie gibt einem Beteiligten allein noch nicht das Recht, gemeinsames Grundeigentum zu versteigern. Das entschied das Landgericht Frankenthal, wie ein Sprecher der Behörde am Freitag mitteilte. Das Urteil fiel bereits im Mai 2018, ist aber erst seit kurzem rechtskräftig.

Ein Streit in der Familie gibt einem Beteiligten allein noch nicht das Recht, gemeinsames Grundeigentum zu versteigern. Das entschied das Landgericht Frankenthal, wie ein Sprecher der Behörde am Freitag mitteilte. Das Urteil fiel bereits im Mai 2018, ist aber erst seit kurzem rechtskräftig.

Der Hintergrund des Falls sind Auseinandersetzungen zwischen Eltern und ihrer Tochter, die gemeinsam 2012 in Frankenthal ein Anwesen neben dem Elternhaus gekauft hatten. Sie hätten in einer Art Mehrgenerationenhaus Tür an Tür leben wollen. “In dem notariellen Vertrag hatte die Familie vereinbart, dass bis zum Tod der Eltern keiner die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen kann.” Jahre später habe sich die Familien erheblich zerstritten.

Die Tochter wollte daher dem Sprecher zufolge das Grundstück versteigern lassen und mittels einer Klage die von den Eltern notwendige Zustimmung erreichen. Die Klage scheiterte.

Das Landgericht betonte, dass zwar grundsätzlich jeder Miteigentümer die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen könne. Wenn das aber in einem notariellen Vertrag umfassend ausgeschlossen worden sei, müsse ein sehr wichtiger Grund für eine Aufhebung vorliegen. Außerdem müssten vor einer Zwangsversteigerung alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sein. Ein Anwesen könne beispielsweise an eine neutrale Dritte vermietet werden.

Eine Berufung gegen das Urteil wies das Pfälzische Oberlandesgericht zurück. Auch eine Beschwerde vor dem Bundesgerichtshof blieb erfolglos. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig. (dpa-AFX)

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