GAMAG: Gericht hebt BaFin-Verfügung auf

Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat mit Urteil vom 03.11. 2005 die Untersagungs- und Abwicklungsverfügung der BaFin gegen die German Asset Managers AG (GAMAG), Frankfurt, in allen Punkten aufgehoben.

Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat mit Urteil vom 03.11. 2005 die Untersagungs- und Abwicklungsverfügung der BaFin gegen die German Asset Managers AG (GAMAG), Frankfurt, in allen Punkten aufgehoben.In der Urteilsbegründung folgt das Gericht dem Sachvortrag der GAMAG, demzufolge die Verfügung ohne europa- oder nationalrechtliche Grundlage erteilt wurde.
Die BaFin hatte der GAMAG mit Bescheid vom 05.04.2004 den weiteren Vertrieb der Indexzertifikate untersagt und die Abwicklung des Geschäftsbetriebes aufgegeben. Die Behörde begründete ihren Schritt damit, die Ausgabe von Zertifikaten zum Zwecke der Finanzierung der Beteiligungen der GAMAG an den Gesellschaften GAMAG Black+White Ltd. und GAMAG Vola+Value Ltd. erfüllten die Voraussetzungen eines Finanzkommissionsgeschäftes. Dabei handele es sich um eine genehmigungspflichtige Banktätigkeit. In weiteren Bescheiden hat die BaFin den Börsenhandel ausgesetzt und den freien Transfer der Zertifikate beschränkt.

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