BVI: Finanzstandort muss deutlicher gestärkt werden

Der vorliegende Entwurf der Novellierung des Investmentgesetzes erreichtnach Auffassung des BVI Bundesverband Investmentund Asset Management noch nicht das Ziel,den Investmentstandort Deutschland im europäischenWettbewerb zu stärken. Dies gelte trotz zahlreicherpositiver Maßnahmen wie der Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens und der Liberalisierung derAnlagevorschriften für Spezialfonds. ?Besonders begrüßenwir, dass die Meldepflichten nach Paragraph10 Investmentgesetz beseitigt werden?, sagt Stefan Seip, Hauptgeschäftsführer des BVI.

Dennoch erreiche der Entwurf noch keine Wettbewerbsgleichheit fürdeutsche Investmentfonds gegenüber ihren Pendantsmit Auflegungsstandort im Ausland. Auch stärkeer die Zukunftsfähigkeit der offenen Immobilienfondsnicht in hinreichendem Maße.Der Referentenentwurf enthalte demgegenüber viele neue Regelungen,die die Wettbewerbsfähigkeit der Fonds auch im internationalen Vergleich beeinträchtigten. So würden innerhalb der neu eingeführten beiden Fondskategoriendie ?sicherheitsorientierten? Fonds mit deutlichreduzierten Anlagegrenzen konfrontiert, währenddie Deregulierung für die ?renditeorientierten? Fondshinter den Vorschlägen des Verbandes zurückblieben.Auch die vorgeschlagene Ersetzung des Sachverständigenausschussesdurch zwei separate Gutachtersei nicht sinnvoll. ?Die Bewertung durch unabhängigeSachverständigenausschüsse hat sich über Jahrzehnteund gerade auch in der jüngsten Vergangenheitbewährt?, argumentiert Seip.

In Widerspruch zu der begrüßenswerten Absicht, deutscheInvestmentfonds zu fördern, werde mit einigenRegelungsvorschlägen über den EU-Standard deutlichhinausgegangen. Einen deutschen Sonderweg stellebeispielsweise der geplante ?Transaktionskostenabschlag?dar, den jeder Anleger zahlen solle, der Anteileim Wert von 100.000 Euro oder mehr an bestimmtenPublikumsfonds zurückgebe. Dies benachteiligedeutsche Fonds im Wettbewerb, denn in anderen EULänderngebe es keine derartigen Regeln des Gesetzgebers.

Auch die EU-Investmentfondsrichtlinieenthalte keine derartige Vorgabe.Die im Entwurf vorgesehene Veröffentlichungeiner Transaktionskostenquote sei ebenfalls nicht sachgerechtund benachteilige deutsche Investmentfonds im Wettbewerb,denn diese Kennzahl gebe es bei ausländischenFonds nicht. Für den Anleger führe dies nicht zueiner verbesserten Marktübersicht, sondern wegen deruneinheitlichen Handhabung zu Irritationen und zueiner optischen Verteuerung hierzulande aufgelegterInvestmentfonds. Eine Regelung über Transaktionskostenwäre daher ? wenn überhaupt ? allenfalls imeuropäischen Kontext denkbar.

Die bisher entsprechendden BVI-Wohlverhaltensregeln veröffentlichteTER (Total Expense Ratio) lege dem Anleger bereitsdie laufenden, regelmäßigen Kosten eines Sondervermögensin einem Geschäftsjahr offen und entsprechedem internationalen Standard. ?Investmentfondssind damit ? nicht nur im Hinblick auf die Kosten ? dasbei weitem transparenteste Anlageprodukt auf demMarkt?, betont der BVI-Hauptgeschäftsführer.

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