Man: Europa im M&A-Fieber

In Europa werden wieder vermehrt Unternehmensübernahmen beobachtet. Allein in den ersten neuen Monaten wurden laut der Analysegesellschaft Mergermarket auf dem europäischen Kontinent Übernahmen mit einem Gesamtvolumen von 657,7 Milliarden US-Dollar getätigt. Das entspricht aktuell rund 22,9 Prozent aller weltweit getätigten Übernahmen.

Gerrit Bahlo, Man, sieht aktuell gute Chancen für Wandelanleiheinvestoren.

Diese Entwicklung kann nicht nur für Aktieninvestoren interessant sein, sondern auch für Wandelanleiheinvestoren. „Wandelanleihen sind dann attraktiv, wenn mit der Wandelanleihe des Übernahmekandidaten auch Übernahmeschutzklauseln verbrieft worden sind. Das ist in Europa sehr häufig der Fall“, sagt Gerrit Bahlo, Credit Analyst Man Convertibles. Die Übernahmeschutzklauseln, in der Finanzbranche auch „Takeover Protection“ genannt, beinhalten in der Regel zwei Klauseln: Zum einen beinhaltet es die Klausel des „Change of Control Put“.

„Diese Klausel erlaubt dem Investor die Wandelanleihe bei einer Übernahme des Emittenten vorzeitig zu par, also zum Nennwert, zurückzugeben. Notiert die Wandelanleihe unterhalb des Ausgabewertes, könnte der Investor einen Kursgewinn realisieren. Folglich wirkt sie also positiv auf Wandelanleihen mit Kreditcharakter aus“, erklärt Gerrit Bahlo. Zum anderen ist häufig ein sogenanntes „Ratchet“ als Übernahmeschutzklausel integriert. Diese Klausel ist bei Wandelanleihen mit mittlerer bis hoher Aktiensensivität attraktiv.

Kurssprünge der Wandelanleihe möglich

Historisch hat sie schon oft Freude bereitet, da sie im Einzelfall größere Kurssprünge in der Wandelanleihe ermöglicht hat, als die eigentliche Aktie des Übernahmekandidaten. Das „Ratchet“ legt fest, wie viele zusätzliche Aktien der Wandelanleiheinvestor im Falle einer Übernahme bei Wandlung erhält. Der theoretische Preis der Wandelanleihen bei Übernahme kann somit mittels des „Ratchet“ berechnet werden.

Profiteure der Übernahmeschutzklausel

„Unsere internen Modelle zeigen dabei, welche Wandelanleihe am meisten von dieser Übernahmeschutzklausel profitieren könnte und welche bereits fair gepreist ist“, so Gerrit Bahlo. Aktuell sieht das Man Convertibles-Team in der geplanten Übernahme von Alcatel durch Nokia einen interessanten Fall. Der Übernahmekandidat Alcatel hat drei Wandelanleihen mit Verfallsdatum in 2018, 2019 und 2020 ausgegeben. Alle sind mit einer „Takeover Protection“ ausgestattet. Einen weiteren Fall sieht das Man Convertibles-Team in der geplanten Übernahme im deutschen Immobiliensektor von Deutsche Wohnen durch Vonovia. Deutsche Wohnen hat aktuell zwei Wandelanleihen ausstehen, die beide ebenfalls eine „Takeover Protection“ genießen. (fm)

Foto: Man

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