Berlin setzt EU-Finanzmarktregeln gegen Marktmissbrauch um

Marktmissbrauch und Insiderhandel mit Finanzprodukten werden in der EU einheitlich geahndet und schärfer bestraft. Die neuen EU-Vorgaben sollen in Deutschland ab Juli gelten. Die strengeren Regeln gegen Exzesse an den Märkten folgen erst in einem zweiten Gesetz.

Neue Regeln sollen Insiderhandel und Kursmanipulationen verhindern

Die Transparenz auf den Finanzmärkten sowie der Anlegerschutz werden weiter verbessert. Von Juli an sollen auch in Deutschland die EU-Finanzmarktregeln gegen Insiderhandel und Kursmanipulationen gelten. Das Bundeskabinett billigte einen Gesetzentwurf, der unter anderem die Marktmissbrauchsrichtlinie und -verordnung in nationales Recht umsetzen kann. Die Reform ist eine weitere Reaktion auf die weltweite Finanzkrise von 2007. Damit werden die Regeln an neue Technologien im Geschäft mit Finanzprodukten wie dem extrem schnellen Hochfrequenzhandel angepasst und auf andere Märkte erweitert.

Finanzaufsicht mit mehr Macht

Die Finanzaufsicht erhält zudem weitere Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse bei Marktmissbrauch. Die Sanktionsmöglichkeiten bei Insiderhandel und Marktmanipulation werden in der EU vereinheitlicht und verschärft. Dies ist auch eine Reaktion auf die Manipulation wesentlicher Referenzzinsen, den sogenannten Libor-Skandal. An Zinssätzen wie dem Libor hängen Geschäfte im Billionen-Volumen, weshalb sich schon durch kleine Bewegungen und Tricks hohe Gewinne erzielen lassen.

Einheitliche Produktinformationsblätter in Europa

Schließlich werden EU-weit einheitliche Produktinformationsblätter für „verpackte“ Anlageprodukte eingeführt – also Anlagen, die einem Risiko unterliegen. Dazu gehören Investmentfonds, Optionsscheine, die in Versicherungen, Wertpapiere oder Bankprodukte „verpackt“ sind, Derivate oder Versicherungsprodukte mit Anlagecharakter. Personen, die Informationsblätter zu diesen Produkten erstellen und Kunden beraten, müssen laut Bundesfinanzministerium künftig ein Beschwerdeverfahren einrichten. Ferner könne die Aufsicht bei Missständen Versicherungsanlageprodukte oder bestimmte Tätigkeiten von Versicherern und Rückversichern verbieten oder beschränken.

Umsetzung der Finanzmarktrichtlinie MiFID II verschoben

Ziel ist es, dass Kleinanleger mit Basisinformationsblättern Produkte besser vergleichen können. Deutsche Finanzinstitute müssen bereits seit längerem zu allen Produkten Informationsblätter bereitstellen. Die Umsetzung der noch wichtigeren Finanzmarktrichtlinie MiFID II wird wegen der auf EU-Ebene geplanten Verschiebung erst in einem späteren Gesetz erfolgen. Mit den MiFID-II-Regeln sollen spekulative Exzesse an den Finanzmärkten künftig verhindert werden. Die überarbeitete Finanzmarktrichtlinie MiFID II soll nach Planungen der EU-Kommission aber um ein Jahr auf den 3. Januar 2018 verschoben werden. Dem Vernehmen nach könnte das Kabinett dieses zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz im ersten Halbjahr 2016 verabschieden.

Quelle: dpa-AFX

Foto: Shutterstock

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