Brexit: Wie sich der „May Day“ verhindern lässt

Wie erwartet hat das britische Parlament – allerdings mit brutaler Mehrheit – den Brexit-Deal zwischen der Insel und der EU abgeschmettert. Zum schlimmsten, zum „May Day“, muss es dennoch nicht kommen. Das Parlament will keinen Brexit ohne Austrittsabkommen mit der EU. Die Halver-Kolumne   

Robert Halver, Baader Bank

Nationalstolz bis in den Wirtschafts-Tod will man offensichtlich nicht. Den Abgeordneten ist sehr bewusst, dass ihre Insel ansonsten in einer global vernetzten Welt untergeht. Allein mit Royal Kitsch und Butterkeksen selbst in vielen Varianten lässt sich der britische Wohlstand nicht halten.

Tatsächlich haben die Parlamentarier erst kürzlich einen Gesetzeszusatz verabschiedet, der ihnen letztlich die Kontrolle über den Brexit gibt und insofern die Regierung May zwingt, jetzt nach der Ablehnung des Brexit-Abkommens innerhalb von drei Werktagen einen Plan B vorzulegen. Am wahrscheinlichsten ist es, dass London gemäß Art. 50 des Vertrags über die Europäische Union den Scheidungstermin nach hinten verschiebt. Dann käme es jedoch zu einer Überschneidung mit der Europawahl 2019. Es gilt, dass ein Staat, der zum Zeitpunkt der Wahl Mitglied der EU ist, am Urnengang teilnimmt. Abgesehen von der völligen Überforderung der Briten, so kurzfristig noch eine Wahl zu organisieren, wäre es ebenso ein gutes Stück weit absurd, wenn ein Staat, der über einen EU-Austritt verhandelt, Abgeordnete ins Europa-Parlament wählt, einen EU-Kommissarsposten erhält und sogar noch den Kommissionspräsidenten mitbestimmt.

Technische Scheidungsverlängerung?

Doch sind die europäischen Statuten schon so oft in die politisch richtige Richtung zwangsgebeugt worden, dass man auch hier eine praktikable Lösung finden wird. Um einen chaotischen Brexit mit (wirtschafts-)politischen Kollateralschäden auf beiden Seiten des Ärmelkanals zu verhindern, der auch dem Europäischen Gemeinschaftswerk gegen das Schienbein tritt, haben sich britische und EU-Vertreter bereits wohlwollend zu einer technischen Scheidungsverlängerung geäußert.

Allerdings wird die EU einer Verlängerung des Scheidungstermins über den 29. März hinaus nur unter den Bedingungen zustimmen, dass die Briten Neuwahlen oder ein zweites Referendum ansetzen. Aufgrund der schallenden Ohrfeige, die die Abgeordneten der May-Regierung verpasst haben, ist in der Tat der politische Druck groß, die Brexit-Frage an die Wähler zurückzugeben.

Neue politische Köpfe für neuen Scheidungsprozess

Nach einem Rücktritt von Frau May und einer Neuwahl könnten neue politische Köpfe auch Platz für einen neuen Scheidungsprozess machen. Ein finaler Verbleib der Briten zumindest in der Zollunion sollte der Realität gehorchend erreichbar sein. Auch eine neue Volksabstimmung könnte mit der Begründung angesetzt werden, das britische Volk möge über die geänderte Gemengelage seit dem ersten Votum neu befinden. Ich mache aus meinem Herzen keine Mördergrube, dass ich mir genau das mit einem anderen Ergebnis als am 23. Juni 2016 wünsche.

Seite zwei: Wer in den Abgrund geschaut hat, wird den Brexit mit anderen Augen betrachten

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