VL-Sparen: Chef und Staat für die Vermögensbildung einspannen

Für viele Berufseinsteiger kommt dieser Tage die erste Gehaltsüberweisung auf dem Konto an. Meist gibt es auch schon Pläne, was der Auszubildende mit dem Geld machen möchte. Nicht selten steht ein Auto, ein neues Mobiltelefon oder der nächste Urlaub auf der Liste. Aber Sparen sollte auch eine attraktive Option sein. Denn es gibt die Möglichkeit, mit Hilfe des Arbeitgebers und dem Staat Geld anzulegen.

Zusätzlich zum Lohn oder dem Gehalt zahlen viele Arbeitgeber im Monat bis zu 40 Euro für das vom Staat geförderte VL-Sparen. VL steht für vermögenswirksame Leistungen. Die genaue Höhe der Beträge regelt meist der Arbeits- oder Tarifvertrag. Sind die Voraussetzungen für eine staatliche Arbeitnehmersparzulage erfüllt, gibt der Staat jährlich noch bis zu 80 Euro hinzu. Die VL-Verträge haben eine Laufzeit von sechs Jahren. Danach ruht der Vertrag bis zum jeweiligen Jahresende.

Obwohl viele Arbeitnehmer Anspruch haben, verzichten sie auf diese geförderte Sparform. Das ist unverständlich. Denn auf lange Sicht kann der Arbeitnehmer mit geringen Beträgen ein kleines Vermögen ansammeln. Darauf weist die Aktion „Finanzwissen für alle“ der im BVI organisierten Fondsgesellschaften hin.

VL-Sparpläne auf Wertpapiere wie Aktienfonds bieten Sparern ungeachtet temporärer Wertschwankungen auch in der Niedrigzinsphase gute Ertragschancen, da sie vom Wachstum der Wirtschaft und langfristig steigenden Unternehmensgewinnen profitieren.

Das zeigt eine Analyse des Fondsverbandes BVI: Die Rendite eines VL-Sparplans auf Fonds mit Schwerpunkt deutsche Aktien, in den über einen Zeitraum von sechs Jahren monatlich 40 Euro (insgesamt 2.880 Euro) eingezahlt wurden, war rückblickend attraktiv: Berechnungen für alle Siebenjahreszeiträume seit 1962 bis Ende 2018 zeigen, dass die in dieser Zeit angefallenen 51 Sparpläne ohne die staatliche Zulage eine durchschnittliche jährliche Rendite von 7,6 Prozent erzielt hätten. Mit Sparzulage waren es sogar durchschnittlich 10,5 Prozent pro Jahr.

Foto: Shutterstock

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