Sozialverband VdK fordert kurzzeitige Vermögensabgabe

Die Bundesregierung hat ein erstes Hilfspaket verabschiedet. Es soll die Folgen der Corona-Krise für die Bevölkerung, den Arbeitsmarkt und die Wirtschaft auffangen. Nach Einschätzung des Sozialverbands VdK wird es nicht ohne weitere Hilfen gehen. Vor allem Beschäftigte, Familien und Menschen mit Behinderung brauchen mehr Unterstützung.

Insgesamt werden die Kosten bei einigen hundert Milliarden Euro liegen und die Staatsverschuldung in die Höhe treiben. Experten gehen schon jetzt davon aus, dass die Staatsverschuldung das Ausmaß der Finanzkrise 2008 übersteigen wird. Diese Ausgaben müssen in der Zukunft wieder ausgeglichen werden. VdK-Präsidentin Verena Bentele sagt dazu:

„Wir brauchen eine Vermögensabgabe, um die Hilfsmaßnahmen zu refinanzieren. Bisher zahlen vor allem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und kleine Selbstständige den Preis der Krise. Sie sind besonders von Geschäftsschließungen und Kurzarbeit betroffen. Jetzt brauchen wir dringend den Einsatz großer Unternehmen und von Menschen, die große Vermögen besitzen. Wir dürfen nicht zulassen, dass in Zukunft die Menschen die Zeche zahlen, die ohnehin nur wenig haben. Alleinerziehende, Beschäftigte mit Niedrig- oder Mindestlohn, Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfänger oder Rentnerinnen und Rentner trifft es besonders hart, wenn Sozialausgaben gekürzt oder Verbrauchssteuern erhöht werden. In dieser Ausnahmesituation müssen alle, die mehr haben, auch mehr schultern.“

Der Sozialverband VdK schlägt vor, eine kurzfristige Vermögensabgabe zu erheben, um die Aufwendungen der Corona-Krise zu refinanzieren. Die Vermögensabgabe ist eine Steuer, die einmalig auf hohes Vermögen erhoben wird. Sie hilft dem Staat, auf finanzielle Ausnahmesituationen – wie die derzeitige Corona-Krise – reagieren zu können.

Nach Ansicht des VdK sollte ein Freibetrag von mindestens einer Million Euro garantieren, dass nur hohe private und betriebliche Vermögen belastet werden. Auch selbstbewohnte Häuser und Wohnungen müssen nach Ansicht des VdK bei der Besteuerung ausgenommen werden.

Foto: Shutterstock

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