EU-Taxonomieverordnung: Bankrotterklärung an den Klimaschutz

Foto: Florian Sonntag
Frank O. Milewski, Chefredakteur Cash.

Nachdem bereits der Klimagipfel im schottischen Glasgow Ende letzten Jahres nur mit einem lauwarmen Bekenntnis für die Notwendigkeit von mehr und effizienteren Maßnahmen gegen die Erderwärmung zu Ende gegangen ist, setzt Brüssel jetzt noch eins drauf. Die heute von der EU-Kommission beschlossene Taxonomieverordnung ist eine Bankrotterklärung an den Klimaschutz und konterkariert sämtliche Bemühungen der letzten Jahre, dem Klimawandel und der Umweltverschmutzung auch nur ansatzweise Herr zu werden. Mehr noch. Es führt den Ende 2019 von der EU verkündeten Green Deal ad absurdum. Dieser soll die europäischen Volkswirtschaften in den kommenden 30 Jahren umkrempeln und unabhängig von fossilen Brennstoffen machen. Bis 2050 soll Europa klimaneutral werden, also netto keine Treibhausgasemissionen mehr in die Atmosphäre ausstoßen.

All das scheint offensichtlich nicht mehr wichtig oder richtig zu sein. Denn auf politischen Druck Frankreichs und einiger osteuropäischer Staaten hat die EU-Kommission heute die Taxonomieverordnung durchgewunken, die sowohl Atomkraft als auch Erdgas – wenn auch mit Abstrichen – als nachhaltige Energien labelt. Nur zur Erinnerung: Die EU-Taxonomie ist ein Bestandteil des im März 2018 vorgestellten „Aktionsplans zur Finanzierung von nachhaltigem Wachstum“. Die EU will damit definieren, welche Wirtschaftsaktivitäten nachhaltig sind und soll Kapitalanlegern Anreize für nachhaltige Investments bieten. Alle Unternehmen und Finanzmarktakteure, also auch Banken und Versicherer, sind angesprochen. Private Investitionen sollen mobilisiert und in Tätigkeiten gelenkt werden, die notwendig sind, um in den nächsten 30 Jahren Klimaneutralität zu erreichen.

Und genau dieses Ziel rückt mit der heute beschlossenen Verordnung in weite Ferne. Schließlich benötigen wir in Deutschland, Europa und der Welt deutlich mehr Investitionen in klimaneutrale, erneuerbare Energien, soll die Erderwärmung noch gestoppt werden. Die Taxonomieverordnung indes adelt Investitionen in anachronistische Branchen und hängt ihnen zudem das Nachhaltigkeits-Mäntelchen um. Das wirft uns im Kampf gegen den Klimawandel um Jahre zurück. Ganz zu schweigen von der Verunsicherung der Menschen, die versuchen, sich im täglichen Leben klima- und umweltschonend zu verhalten.

Und die Anleger? Besonders für Fondsinvestoren und ihre Berater wird das Anlegen von Kapital noch herausfordernder als es ohnehin schon ist. Schließlich fehlt es nach wie vor an einem einheitlichen Standard, welche Fonds das Etikett nachhaltig oder ESG-konform tragen dürfen. Wenn jetzt sogar noch Atomkraft und Erdgas als grüne Energien in die Nachhaltigkeitsfonds Einzug halten dürfen, können Berater und Vermittler nur durch ein genaues Studium der jeweiligen Investmentstrategie der Fonds herausfinden, ob nachhaltig problematische Sektoren inkludiert sind oder nicht.

Angesichts dieser Folgen bleibt nur zu hoffen, dass sich die EU-Kommission sehr zeitnah noch einmal eines Besseren besinnt. Und getreu dem Ausspruch von Ex-Bundeskanzler Konrad Adenauer: „Was stört mich mein Geschwätz von gestern, nichts hindert mich, weiser zu werden“ Atomkraft und Erdgas doch noch als nicht nachhaltige und umweltverschmutzende Energieformen wieder aus der Verordnung kickt.

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments