Krypto-Fonds als Depotbeimischung?

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Moritz Schildt, coinIX

Der Appetit auf Investitionen in Kryptowährungen und Blockchain-Produkte ist immens – allerdings ist nicht jeder potenzielle Anleger bereit oder in der Lage, direkt zu investieren. Dies hat zu einer breiten Palette von Anlageprodukten geführt, die ein Engagement in Kryptowährungen ermöglichen – sei es als Publikums- oder alternative Fonds, ETP/ETF-Produkte oder einfach als börsennotierte Aktien.

Die Zahl der Anleger, die sich mit den Potenzialen von Kryptowährungen aber auch ganz allgemein mit der Blockchain-Technologie als Investment Trend befassen, wächst kontinuierlich. Während die großen amerikanischen Investmentbanken schon seit mehreren Jahren eigene Händler für Kryptowährungen beschäftigen und umfangreiches Research über den Markt erstellen, mehren sich auch Meldungen über deutsche Asset Manager und Finanzinstitute, die ihren Kunden einen direkten Einstieg in digitale Währungen ermöglichen oder über andere Produkte ein Investment in den Wachstumsmarkt Blockchain darstellen. Zuletzt meldete der „S-Broker“, dass Kunden der Sparkassen Investments in diesem Sektor tätigen und aus einem Spektrum von 40 Zertifikaten, ETPs und Aktien wählen können.

Dabei ist eine Anlage in Kryptowährungen nicht trivial, da es ein breites Spektrum an Formaten und Angeboten gibt: Auch wenn in der jungen, technikaffinen Generation ein durchaus relevanter Anteil der deutschen Bevölkerung bereits Erfahrungen mit dem Direkterwerb von digitalen Währungen gemacht hat, ist dies für viele traditionelle Investoren aktuell keine Option. Die Eröffnung einer eigenen Wallet – der digitalen Geldbörse, die für eine Eigenverwahrung von digitalen Währungen zwingend erforderlich ist – ist in der Regel in wenigen Minuten erfolgt. Zwar bieten zahlreiche Anbieter den Erwerb von Kryptowährungen per Kreditkarte an und versprechen geringe Gebühren und hohe Transparenz.

Sobald es aber nicht nur um Spielgeld geht, entstehen durchaus relevante Herausforderungen: Wie soll die Verwahrung durchgeführt werden, wie werden Passwörter und die „Seed Phrase“, also der Zugangscode zur Wallet so verwahrt, das er einerseits für Dritte nicht zugänglich ist, andererseits im Notfall und schlimmstenfalls sogar im Erbfall Dritten verfügbar gemacht werden kann? Wie können Kursgewinne am besten realisiert werden, nachdem viele Banken in Deutschland Zahlungseingänge von Kryptobörsen zunächst als dubios einstufen? Und schließlich: Wie kann der Anleger sicherstellen, dass auch das Finanzamt versteht, welche Erträge entstanden sind und wie die richtige Besteuerung erfolgen kann, ohne das ein kleines Kryptoinvestment die gesamte Steuererklärung durcheinander bringt?

Eigenverwahrung birgt Risiken und Unsicherheiten

Zu all diesen Fragen gibt es Lösungen und kompetente Anbieter, gleichwohl fehlt es an Standards und Erfahrungen. Wer direkt in Coins investieren, aber die Verwahrung auf einen Profi übertragen möchte, kann unter mehreren Anbietern wählen, deren Mindestgebühren aber zumeist so hoch sind, dass die Nutzung eines Kryptoverwahrers, der in Deutschland hierfür auch eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht benötigt, in der Regel erst ab höheren sechsstelligen Investitionsbeträgen sinnvoll ist. Bei Redaktionsschluss verfügen 3 Unternehmen in Deutschland über eine Lizenz zur Krytoverwahrung. Dies sind Coinbase Germany GmbH, eine Tochter der amerikanischen Kryptobörse Coinbase, die zur Hauck & Aufhäuser-Gruppe gehörende Kapilendo Custodian AG und als unabhängiger Anbieter die Tangany GmbH mit Sitz in München.

Wer vor diesem Hintergrund nach Anlagemöglichkeiten sucht, die im traditionellen Format ein Exposure in diesen Sektor ermöglichen, stößt schnell auf ein breites Spektrum an Institutionen, die entsprechende Lösungen entwickelt haben. Beim Durchkämmen der Bitcoin-Zertifikate, der auf dem Deutschen Markt erhältlichen ETNs und ETPs bzw. ETCs wird schnell deutlich, das Privatkunden bisher nur Investments tätigen können, die als Tracker oder über ein Referenzvermögen die Wertentwicklung von Bitcoins oder einem entsprechenden Portfolio abbilden. Viele große Fondsanbieter, wie etwa Invesco, VonTobel, VanEck, WisdomTree haben entsprechende Produkte im Angebot und auch Fidelity hat kürzlich die Auflage neuer Crypto-ETPs angekündigt. Zusätzlich gibt es einige auf Kryptowerte spezialisierte Unternehmen, darunter etwa die in der Schweiz ansässige 21 Share, die englische ETC Group, die immutable insight aus München oder die in Frankfurt beheimatete Iconic Gruppe von denen die Produkte von Iconic und ETC auch einen Prospekt nach deutschem Recht aufweisen.

Kryptos bisher nur für Spezialfonds zugelassen

Der Deutsche Gesetzgeber hat zur Jahresmitte 2021 mit dem Fondsstandortgesetz die Voraussetzungen geschaffen, dass institutionelle Spezialfonds bis zu 20 Prozent ihres Vermögens in Kryptowerte investieren dürfen. Gerade diese Investoren, typischerweise Versicherungen und Versorgungswerke unterliegen in aller Regel aber sehr restriktiven Anforderungen an die Kapitalanlage und werden die hohe Volatilität der Kryptowerten in den meisten Fällen gar nicht zum Bestandteil ihrer Portfolien machen wollen. Fonds, die auch für Privatanleger zugänglich sind, können sich nur damit behelfen, entweder in börsengelistete Unternehmen zu investieren, die von der Entwicklung der Kryptowerte profitieren oder anderweitig das Potenzial der Blockchain-Technologie nutzen. Einige Publikumsfonds positionieren sich auch, in dem sie indirekte Investments vornehmen, also ihrerseits wieder Zertifikate oder ETNs bzw. ETP anderer Anbieter in das eigene Portfolio aufnehmen. Zu den Anbietern in diesem Bereich gehören unter anderem der kürzlich aufgelegte BIT Global Crypto Leaders Fond der Bit Capital oder der von der Münchener Vermögensverwaltung Pegasus gemanagte ART Transformer Equities Fonds. Auch in verschiedenen Fonds etwa der Union Investments werden laut einer Pressemitteilung aus dem September 2021 Kryptowerte als Beimischung genutzt.

Professionellen und semiprofessionellen Investoren steht dagegen ein zunehmend breites Spektrum an Anlagevehikeln zur Verfügung, die zumeist in der Form eines Spezial-Alternativen Investmentfonds (AIF) aufgelegt wurden, also als „Alternative“ positioniert sind. In diesem Format gibt es unter anderem Dachfonds, die ihrerseits weltweit in spezialisierte Blockchain-Fonds investieren oder mit eigenen Algorithmen ein aktives Krypto-Trading betreiben. In diese Kategorie fallen etwa die Produkte von Blockwall aus Frankfurt, Postera Capital aus Düsseldorf, Q21 aus Münster oder F5Crypto aus Berlin.

Um als Privatanleger am Potential des Marktes zu partizipieren kann schließlich noch eine weitere Gestaltungsform in Erwägung gezogen werden. Zwischenzeitlich bestehen in Deutschland auch einige börsengelistete Unternehmen, deren Unternehmenszweck in erster Linie darin besteht, vielversprechende Anlagemöglichkeiten in Kryptomarkt bzw. im Blockchainsektor zu identifizieren und das Geld der Aktionäre in solche Opportunitäten zu allokieren. Zu nennen ist hier zunächst die in Frankfurt ansässige tokentus AG, die sich vor allem als Venture Capital Investor versteht und ein weltweit gestreutes Portfolio aus Beteiligungen an Blockchain-Unternehmen aufgebaut hat. Die Gesellschaft wurde 2019 gegründet, seit 2021 sind die Aktien an der Börse gelistet.

Neben klassischen Unternehmensanteilen erwirbt das Unternehmen auch Token, also digital verkörperte Finanzierungsmittel, die ebenfalls eine Teilhabe am Erfolg eines Unternehmens oder Projektes ermöglichen. Seit 2017 ist in Berlin die Advanced Blockchain AG als Blockchain-Investor tätig, die ihren Investment-Schwerpunkt vor allem bei der Entwicklung der Infrastruktur, bei Applikationen und Protokollen gelegt hat. Aus Hamburg kommt die coinIX GmbH & Co. KGaA, die ebenfalls bereits seit 2017 in diesem Sektor aktiv ist. Das coinIX Portfolio umfasst einerseits liquide Coins, wie Bitcoin, Ethereum und Polkadot, gleichzeitig aber auch klassische Eigenkapital-Beteiligungen und Frühphasen-Investments in Blockchain-Startups.

Zusätzlich hat coinIX mehrere Projekte im Portfolio, bei denen die Gesellschaft künftig entstehende Token erworben hat. Letzteres ist ein noch relativ neuer Trend. Viele Startups im Bereich Blockchain nehmen Wachstumskapital nicht mehr in klassischer Form als Eigenkapital gegen Abgabe von Unternehmensanteilen auf, sondern geben interessierten Investoren die Möglichkeit, sich durch ein „Simple Agreement for Future Token“ (SAFT) eine Zuteilung erst künftig entstehender Token zu sichern. Zugang zu solchen Transaktionen erhalten nur Investoren, die Kontakt zum richtigen Netzwerk haben und bereit sind, längerfristige Lock-Up Vereinbarungen einzugehen. In vielen Fällen wurden solche Token bereits wenige Monaten nach der Auflegung durch ein erstes Listing an einer Kryptobörse handelbar und Investoren konnten sich über erhebliche Wertzuwächse freuen.

Insgesamt muss festgehalten werden, dass sich hinter den Begriffen „Krypto“ und „Blockchain“ ein extrem breites Spektrum an Investmentmöglichkeiten verbirgt, die entsprechend auch sehr unterschiedliche Charakteristika aufweisen. Die Dominanz des Bitcoins hat deutlich nachgelassen, aktive Kryptoinvestoren setzen längst auf ein breites Portfolio verschiedener Kryptowährungen, investieren über SAFTs in neue, noch nicht gelistete Tokenprojekte, beteiligen sich an vielversprechenden Startups, und realisieren zusätzlich noch einen laufenden Zinsertrag aus dem „Staking“ bei dem Token – die in vielen Fällen auch virtuelle Stimmrechte umfassen – an andere Investoren gegen eine Leihgebühr vermietet werden.

Mit Fug und Recht kann behauptet werden, das Kryptowerte das Spektrum der Anlagemöglichkeiten um eine neue Assetklasse ergänzen, die historisch eine eher geringe Korrelation zu Aktien und Anleihen aufweist. Auch wenn das Spektrum der möglichen Investments sowohl hinsichtlich des Anlagegegenstands als auch hinsichtlich des Anlageformates sehr breit ist, sollten Investoren ernsthaft in Erwägung ziehen, diese neue Assetklasse als Beimischung in ihre Portfolien aufzunehmen. Ob dies über ein Direktinvestment, durch eine Partizipation über ein ETP oder doch über den Erwerb von Aktien einer der Blockchain-Investmentgesellschaften erfolgt, ist letztlich dem Investor überlassen.

Was verbirgt sich hinter ETP, ETF, ETC oder ETN?

Grundsätzlich gehören alle Finanzinstrumente, die mit der Abkürzung “ET” beginnen, zur Familie der ETPs, der “Exchange Traded Products”. Gemeinsames Merkmal ist, das es sich um Finanzinstrumente handelt, die an einer regulierten Behörde gehandelt werden können, also “Exchange Traded” sind.  Diese Handelbarkeit ermöglicht in der Regel, das diese Produkte über die Börse laufend gekauft und verkauft werden können, sofern es entsprechend Angebot oder Nachfrage gibt. Ein ETF – die Abkürzung steht für “Exchange Traded Fund” ist ein Fondsanteil, der in der Regel einen Korb börsennotierter Wertpapiere oder einen Index abbildet. Der Anleger hat einen Anteil an dem ETF, nicht aber an den zugrunde liegenden Aktien oder Anleihen selbst. Ähnlich funktioniert auch ein ETC, ein “Exchange Traded Commodity/Currency”. Auch hier wird die Kursentwicklung eines Rohstoffs oder einer Währung ggf. auch eines Kryptowertes repräsentiert, der Emittent des ETCs verspricht, dass die Wertpapiere mit den zugrundeliegenden Rohstoffen oder Währungen besichert sind. Auch eine “ETN” oder “Exchange Traded Note”  ist börsengelistet, hier gibt der Emittent nur das Versprechen, die Notes entsprechend der Wertentwicklung eines zugrunde liegenden Produktes zurückzuzahlen, eine physische Besicherung ist in der Regel nicht erforderlich, so dass der Anleger das Risiko läuft, das der Emittent sein Versprechen nicht einhalten kann.

Was sind “Kryptowerte”?

Seit dem 01. Januar 2020 ist der Begriff “Kryptowerte” im deutschen Kreditwesengesetz enthalten. Als Kryptowerte gelten digitale Darstellungen eines Wertes, die elektronisch übertragen oder gespeichert, von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert oder garantiert, nicht den Status einer Währung haben und trotzdem als Tausch- oder Zahlungsmittel oder zu Anlagezwecken akzeptiert werden. Diese weite Definition erfüllen zunächst die klassischen Kryptowährungen wie etwa Bitcoin, Ethereum, Cardano oder Solana, die zumeist als Kryptowährungen bezeichnet werden. Ebenso erfasst sind aber auch Security Token und Utility Token, digitale Werte, die nicht nur als Tauschmittel dienen, sondern bei denen der Inhaber des Tokens bestimmte Rechte und Ansprüche hat. Je nach der konkreten Ausgestaltung kann ein solcher Token nach deutschem Recht als Wertpapier oder nur als Wertgutschein eingestuft werden.

Autor Moritz Schildt beschäftigt sich seit 2013 mit digitalen Währungen und der Blockchain-Technologie. Als Gründer der in Hamburg ansässigen coinIX GmbH & Co. KGaA und Vorstandsmitglied des Hanseatic Blockchain Institutes ist er seit vielen Jahren sowohl als Investor in Blockchain-Projekte, aber auch als Moderator und Referent auf zahlreichen Konferenzen ein aktiver Promoter der „Distributed Ledger Technology“.

Nach Banklehre und Studium war Moritz Schildt als Strategieberater im Finanzdienstleistungssektor tätig und verfügt über langjährige Erfahrung als Vorstand (CFO und CEO) in Finanzunternehmen. 2009 gründete er mit der nordIX AG, einem spezialisierten Asset Manager für Fixed Income und Derivate das erste eigene Unternehmen, bevor er 2017 mit der coinIX GmbH & Co. KGaA eine Beteiligungsgesellschaft für digitale Assets und Blockchain-Projekte startete.

Mit der Gründung des Hanseatic Blockchain Institute entstand 2019 ein Verein, der die Blockchain-Technologie fördern und bekannter machen will. Moritz Schildt ist Volljurist, Diplom-Kaufmann und hat einen MBA-Abschluss des französischen Institut Européen d’Administration des Affaires (INSEAD).

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