Soliabbau – wer spart und wer nicht

30 Jahre nach dem Mauerfall wird der Solidaritätszuschlag für den Aufbau Ost zum Auslaufmodell. Rund neun von zehn Steuerzahlern müssen ihn ab 2021 nicht mehr zahlen – das hat der Bundestag am Donnerstag beschlossen. Nur Spitzenverdiener werden weiter zur Kasse gebeten. Die Details.

Nach 30 Jahren fällt der Solidaritätszuschlag weg – aber nicht für alle.

Der Soli wurde als Sondersteuer vor allem für den Aufbau Ostdeutschlands nach der Deutschen Einheit eingeführt. Er beträgt 5,5 Prozent der Körperschaft- oder Einkommensteuer, insgesamt brachte er dem Staat im vergangenen Jahr 18,9 Milliarden Euro ein.

Arbeitnehmer zahlen ihn genauso wie selbstständige Handwerker und Unternehmen. Das Geld ist – wie alle Steuereinnahmen – nicht zweckgebunden und fließt in den Bundeshaushalt ein. Es wird also nicht direkt etwa in neue Straßen oder Schwimmbäder in den ostdeutschen Bundesländern gesteckt.

Der Staat wird durch den Abbau nach Rechnung des Finanzministeriums im ersten Jahr rund 10,9 Milliarden Euro weniger einnehmen. Dieses Geld sparen die Steuerzahler, bei einigen macht das wenige Hundert, bei manchen jedes Jahr mehr als tausend Euro aus. Doch es gibt erhebliche Bedenken. Denn eigentlich, meinen viele, dürfte es den Soli schon ab diesem Januar überhaupt nicht mehr geben.

Für wen er wegfällt

Für 90 Prozent der heutigen Zahler fällt der Soli komplett weg, für weitere 6,5 Prozent zumindest zum Teil. Nur den Top-Verdienern – 3,5 Prozent der heutigen Zahler – wird er weiter in voller Höhe abgezogen. Ab welchem Einkommen künftig noch Soli fällig wird, hängt auch von den Lebensumständen ab.

Denn der Zuschlag wird nach der Höhe der Einkommensteuer berechnet, für die es unterschiedliche Freibeträge etwa für Kinder, Alleinerziehende oder verheiratete Paare gibt. Das Finanzministerium hat einige Beispiele vorgelegt:

Singles

Ledige sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer zahlen ab 2021 keinen Soli mehr, wenn sie im Jahr nicht mehr als etwa 73.000 Euro brutto verdienen. Bis zu einem Einkommen von 109.000 Euro fällt nur noch ein Teil an, wer mehr verdient, zahlt wie bisher.

Familien ohne Kinder

Hier kommt es darauf an, ob beide Partner verdienen oder nur einer. Ein zusammen veranlagtes kinderloses Ehepaar, bei dem nur ein Partner verdient, wird bis zu einem Bruttolohn von etwa 136.000 Euro voll entlastet und bis rund 206.000 Euro teilweise. Wenn beide gleich viel verdienen, muss bis zu einem gemeinsamen Bruttolohn von rund 148.000 Euro kein Soli gezahlt werden. Ab etwa 219.000 Euro Jahresbruttolohn fällt der volle Zuschlag an.

Seite 2: Was Selbstständige und Familien sparen

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