LG Tübingen: Auch Steuerberater muss über Provision aufklären

Das Landgericht Tübingen hat einen Steuerberater zum Schadenersatz verurteilt, der einem Mandanten Anteile an drei geschlossenen Fonds vermittelt hat, dabei aber die Provision verschwieg (Az. 4 O 45/16).

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Ein Steuerberater muss auch ungefragt über sein Provisionsinteresse informieren, so das Gericht

Nach einer Mitteilung der Kanzlei Aslanidis & Häcker-Hollmann aus Esslingen wurden den Klägern von ihrem ehemaligen Steuerberater drei Schiffsfonds der Lloyd Fonds AG vermittelt. Dabei seien die Kläger nach den Feststellungen des Gerichts, obwohl sie sich ausdrücklich hiernach erkundigten, nicht über das Provisionsinteresse ihres Steuerberaters, der Provisionen in Höhe von zehn Prozent vereinnahmte, aufgeklärt worden. Der Steuerberater habe damit gegen seine Pflichten aus dem geschlossenen Steuerberatungsvertrag verstoßen.

In der an sich wenig überraschenden Entscheidung hat das Gericht demnach in seiner Urteilsbegründung ausgeführt, dass ein Steuerberater verpflichtet ist, an ihn fließende Provisionen und auch deren Höhe ungefragt offenzulegen, wenn er seine Mandanten veranlasst, eine Anlage zu zeichnen.

„Er muss gegenüber seinen Mandanten alle Umstände offenbaren, die eine mögliche Interessenkollision begründen könnten, insbesondere dann, wenn seine Mandanten, wie im vorliegenden Fall, ausdrücklich nach etwaigen Provisionen fragen“, so die Mitteilung der Kanzlei. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig. (sl)

Foto: Shutterstock

 

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